Um Schwung in die energetische Gebäudesanierung zu bringen, will die Regierung Investitionen steuerlich fördern. Damit es bezahlbar bleibt, soll jetzt offenbar der Steuerbonus für Handwerkerleistungen gekürzt werden.
Karin Birk

Noch liegt der "Nationale Aktionsplan Energieeffizienz" von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) nicht auf dem Tisch, doch Vorschläge, wie eine mögliche steuerliche Absetzbarkeit von Investitionen in die energetische Gebäudesanierung finanziert werden könnten, machen schon jetzt die Runde. Wie die Deutsche Handwerks Zeitung aus Koalitionskreisen erfahren hat, hat man sich innerhalb der Bundesregierung darauf geeinigt, einen Sockelbeitrag von 300 Euro beim Steuerbonus für Handwerkerleistungen einzuführen.
Arbeitskosten von weniger als 300 Euro nicht mehr steuerlich absetzbar
Handwerkerrechnungen mit einem Anteil der Arbeitskosten von weniger als 300 Euro sollen künftig nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden können, hieß es. Derzeit können Beträge von bis zu 6.000 Euro Handwerksleistung geltend gemacht werden. Davon erhalten Kunden 20 Prozent zurück, sie werden als „Bonus“ direkt von der Steuerschuld abgezogen. Maximal beträgt der Bonus also 1.200 Euro.
Im Gespräch seien steuerliche Erleichterungen bei der energetischen Gebäudesanierung von rund einer Milliarde Euro. Ursprünglich wurde der Bonus zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eingeführt.
Handwerkspräsident Wollseifer hält nichts davon
Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer hält nichts von einer Kürzung des Bonus. "Eine rein haushalterische Betrachtung dieser Instrumente und ein Ausspielen der sehr unterschiedlichen Ziele gegeneinander, verbietet sich", sagt er. "Der Steuerbonus auf Handwerkerleistungen ist und bleibt als Instrument zur Bekämpfung von Schwarzarbeit unverzichtbar", so Wollseifer.
Dagegen sei die steuerliche Anreizförderung für Energieeffizienz bei Gebäuden ein Instrument zugunsten von mehr Klimaschutz und zur Förderung der Energiewende. Davon profitierten abgesehen von Klima und Energiewende neben Handwerksbetrieben auch Hausbesitzer, Mieter und die Industrie.
Das Handwerk habe zwar Verständnis für die Klagen der Bundesländer, dass Finanzverwaltungen angesichts hoher Fallzahlen durch erklärte Kleinbeträge stark belastet seien. Hier müssten vereinfachte Verfahren abgestimmt werden, ohne den Erfolg des Instrumentes zu gefährden.
Baugewerbe von Kürzung nicht begeistert
Auch der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbes, Felix Pakleppa, ist " von einer Diskussion über die Kürzung des Handwerkerbonus nicht begeistert." Er hätte die steuerliche Absetzbarkeit von Investitionen in die energetische Gebäudesanierung gerne zusätzlich gehabt. "Wenn das eine nicht ohne das andere geht, dann würden wir auch eine sinnvolle Verknüpfung mit dem Handwerkerbonus akzeptieren", ergänzt er.
Am Mittwoch will Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) seinen Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz vorstellen. Sollte dann auch eine Einigung mit den Ländern möglich sein, müsste das Einkommensteuerrecht entsprechend geändert werden. Investitionsmaßnahmen könnten dann in der Steuererklärung 2015 erstmals geltend gemacht werden.