Steuer aktuell Regale in Firmen-Pkw müssen aktiviert werden

Lassen Sie sich in Ihre Transporter Regale einbauen und verschweißen, um Werkzeug und Material sicher transportieren zu können, stellt sich steuerlich die Frage, wie die dabei anfallenden Kosten zu behandeln sind.

© tom_nulens - stock.adobe.com

Am besten wäre es wohl, wenn die Kosten für diese Regale und der Einbau sofort als Betriebsausgaben abziehbar wären. Doch daraus wird leider nichts. Denn das Finanzamt unterstellt hier bei Mietereinbauten in Immobilien, dass abnutzbares Anlagevermögen vorliegt. Sie müssen die Regale und die Einbaukosten also aktivieren und auf sechs Jahre verteilt abschreiben. Das entspricht der Nutzungsdauer, die auch für Fahrzeuge gilt.

Tipp: Lassen Sie diese Regalsysteme in ein Leasing-Fahrzeug einbauen, ist die Nutzungsdauer nach der Dauer des Leasingvertrags zu bestimmen. Hat der Leasingvertrag eine Dauer von drei Jahren, sind auch die Regale nur auf drei Jahre abzuschreiben. Denn beim Ausbau nach drei Jahren müssen diese angeschweißten Regeln regelmäßig zerstört werden. dhz

Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv .