Gesetzesentwurf zum Insolvenzrecht Reform geplant: Schneller schuldenfrei

Gescheiterte Existenzgründer und Personen, die eine Privatinsolvenz anmelden müssen, sollen ihre Schulden schneller loswerden. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, um das Insolvenzrecht zu vereinfachen. Neben dem schnelleren Weg aus der Privatinsolvenz soll es auch Neuregelungen für den Umgang mit Lizenzen geben, wenn der Besitzer eines Patents oder eines Gebrauchsmusters in die Insolvenz gerät.

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    Um Schuldner und Gläubiger schneller zu einer Lösung und zu Geld zu bringen, will die Bundesjustizministerin das Insolvenzrecht reformieren.
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    Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger plädiert für eine schnellere Entschuldung bei Privatinsolvenzen.

Wer Privatinsolvenz anmeldet, soll nach dem Willen der Bundesjustizministerin schon nach drei beziehungsweise fünf Jahren entschuldet werden. Bislang ist dies erst nach sechs Jahren möglich. Bezahlt der Schuldner einen Teil der Forderungen und die Verfahrenskosten, ist eine Entschuldung bereits nach drei Jahren möglich. Werden nur die Verfahrenskosten übernommen, soll das Insolvenzverfahren nach fünf Jahren beendet sein. So sieht es der neue Gesetzesentwurf vor, der gestern vorgestellt wurde.

Dabei ist vor allem die beschleunigte Entschuldung das Ziel. Diese sei auch im Interesse der Gläubiger, da Schuldner einen konkreten Anreiz erhielten, die Schulden anteilig zu begleichen. Doch im Handwerk wird genau diese Neuerung kritisch gesehen. "Der Gesetzentwurf für eine Insolvenzrechtsreform ist in der vorliegenden Form nicht akzeptabel.", sagte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). Er findet die Frist von nur drei Jahren zu kurz. Zudem setze sich falsche Anreize für ein unseriöses und unvernünftiges Wirtschaften auf Kosten anderer.

Außergerichtliche Einigungen sind das Ziel

Der Gesetzentwurf zielt ferner darauf ab, vermehrt zu außergerichtlichen Einigungen zu kommen. Sperrt sich ein Gläubiger gegen eine sinnvolle außergerichtliche Einigung, soll künftig ein Gericht anstelle des Gläubigers die Entscheidung treffen können.

Mitgliedern von Wohnungsbaugenossenschaften stünden mit dem reformierten Gesetz ähnliche Rechte zu wie Mietern. Meldet ein Mieter Privatinsolvenz an, kann der Vermieter ihn nicht aus der Wohnung werfen. Genossenschaftsmitglieder erwerben Anteile an ihren Wohnungen. Im Falle der Insolvenz können die Anteile bisher gepfändet werden. Die Genossenschaftsanteile und die Wohnung werden zurückgefordert. Sollte das neue Gesetz in Kraft treten, dürften also auch insolvente Genossenschaftsmitglieder in ihren Wohnungen bleiben.

Gläubiger dürfen Lizenzen weiterhin verwenden

Außerdem sieht das Gesetz Neuregelungen für den Umgang mit Lizenzen im Insolvenzfall vor. Dabei geht es vor allem um geistiges Eigentum wie zum Beispiel Patente, Marken oder Gebrauchsmuster. Wird der Lizenzgeber zum Schuldner, entscheidet nach momentaner Gesetzeslage ein Insolvenzverwalter, ob der Lizenzvertrag weiterlaufen soll oder nicht. Kündigt er die Nutzung auf, hat der Lizenznehmer das Nachsehen. Nach der Reform sollen Gläubiger Lizenzen eines insolventen Schuldners weiter nutzen dürfen.

Die Reform des Insolvenzrechts ist eines der großen Projekte der Koalition in dieser Legislatur und im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP festgeschrieben. Bis Mitte März können Länder und Verbände zu dem Gesetzentwurf nun Stellung nehmen. Doch die Kritik wird schon jetzt immer lauter. So fordert der ZDH Nachbesserungen sowohl an der Entschuldungsfrist selbst als auch an ihren Bedingungen. So sei etwa die vorgesehene Quote einer Schuldentilgung in Höhe eines Viertels viel zu gering. "Der Schuldner braucht vielmehr Anreize, sich um eine umfassende Schuldenbereinigung zu bemühen", sagte Schwannecke. dapd/dhz