Gutscheine, die ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter aushändigt, sind bis zu einem Betrag von 50 Euro pro Monat steuerfrei (bis Ende 2021: 44 Euro). Einen Muster-Gutschein, mit dem Sie steuerlich auf der sicheren Seite stehen und die Steuerfreiheit sichern, können Sie hier abrufen.
DownloadWichtige Hinweise zum Waren- oder Tankgutschein:
- Die 50-Euro-Freigrenze (bis Ende 2021: 44 Euro) gilt nur immer für einen Monat. Tankt der Arbeitnehmer im Monat November nur für 30 Euro und dafür im Dezember für 58 Euro, ist die Steuerfreiheit und die Abgabenfreiheit im Dezember wegen Überschreitung der 50-Euro-Grenze verloren.
- Bei der 50-Euro-Freigrenze handelt es sich um einen Bruttobetrag (= Rechnungsbetrag inkl. Umsatzsteuer).
- Welche Art von Gutschein der Arbeitgeber ausgibt, ist egal (Buchgutschein, Gutschein für Blumenladen, Gutschein für Schreibwarenladen zum Lottospielen – wobei evtl. Lottogewinne steuerfrei sind – etc).
- Die ausgegebenen Gutscheine und die Überprüfungen zur regelmäßigen Kontrolle der 50-Euro-Grenze sollten im Lohnkonto aufbewahrt werden. Nur so bleiben solche Sachbezüge auch nach einer Lohnsteuerprüfung steuerfrei.
- Spätestens seit 1. Januar.2022 ist zu beachten, dass Gutscheine und Geldkarten die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) erfüllen. Siehe dazu auch BMF, Schreiben v. 15.3.2022, Az. IV C 5 – S 2334/19/10007 :007).
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- Datum: 5. Mai 2022
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