Neues Arbeitsverhältnis Probezeit als Testlauf: Worauf Chefs und Mitarbeiter achten sollten

Für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber ist die Probezeit eine Kennenlernphase. Passen wir wirklich zusammen? Wenn der Chef und der neue Mitarbeiter glücklich werden wollen, sollten sie diese Warnzeichen nicht ignorieren.

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Wer einen neuen Job startet, sollte die ersten Monate dazu nutzen, Chef und Kollegen auf Herz und Nieren zu prüfen. - © Yunus - stock.adobe.com

Häufig wollen Beschäftigte die Probezeit schlicht überstehen. Sie möchten sich nicht mehr ständig beobachtet fühlen, sondern in ein sicheres Arbeitsverhältnis übergehen. Aus dem Blick gerät dabei manchmal: Nicht nur für Arbeitgeber, auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bietet die Probezeit die Möglichkeit, den neuen Job zu prüfen. 

Die Liste möglicher Warnsignale ist lang. Von schlechter oder fehlender Einarbeitung über schwache Arbeitsleistung bis hin zu mangelnder Wertschätzung von beiden Seiten. Bei welchen Red Flags sollten Chefs und Mitarbeiter das Arbeitsverhältnis aber auf den Prüfstand stellen?

1. Verspätungs-Alarm

Gab es schon im Vorstellungsgespräch Punkte, bei denen Chef oder Chefin komisch reagiert haben, sollten Sie diese auf jeden Fall in der Probezeit überprüfen, sagt Tim Verhoeven, Arbeitsmarktexperte bei Indeed. Als Beispiel nennt Verhoeven den im Bewerbungsgespräch zu spät erscheinenden Chef. Als Pünktlichkeit liebender Mensch nimmt man ein solches Verhalten vielleicht als nicht wertschätzend wahr. Setzt sich das im Arbeitsalltag, etwa in Meetings fort, lässt sich ein Muster erkennen. Wem das zu viel wird, sollte rechtzeitig die Reißleine ziehen.

Das Ganze gilt natürlich auch umgekehrt. Erscheint der Bewerber zu spät und ist der neue Mitarbeiter auch in der Probezeit häufig verspätet, dann sollten Arbeitgeber dies ansprechen. Solche Gewohnheiten sollten möglichst früh abgestellt werden.

2. Komplizierte Urlaubsabsprachen

Anspruch auf den vollen Jahresurlaub hat man erst nach sechs Monaten, erklärt Ingo Kleinhenz, Rechtsberater bei der Arbeitnehmerkammer Bremen. Anteilig dürfe man zwar in der Probezeit Urlaub nehmen, nur vielleicht nicht gerade im ersten Monat. Als Arbeitgeber sollte man sich nicht grundsätzlich quer stellen, vor allem wenn man dafür keinen betriebsbedingten Grund wie etwa saisonale Besonderheiten angeben kann. Sonst schrillen beim neuen Mitarbeiter die Alarmglocken. "Neue Mitabteiter sollten sm besten solche Fragen schon im Bewerbungsgespräch klären und nicht mit dem Urlaubsantrag bis zum letzten Tag der Probezeit warten", rät Verhoeven.

3. Mündliche Vertragsdetails

Wie beim Urlaub sollten auch alle anderen vertraglichen Details vor Beginn des Arbeitsverhältnisses geklärt sein, so Verhoeven und rät von mündlichen Nebenabsprachen ab. "Legt der Arbeitgeber sogar Wert darauf, dass bestimmte Dinge nicht verschriftlicht werden, ist das ein deutliches Warnsignal." Werden Punkte, die im Vertrag stehen oder versprochen wurden, nicht eingehalten, ist das für ihn der wichtigste Kündigungsgrund. Das Vertrauen sei dann weg. "Müsste ich sogar juristisch gegen den Arbeitgeber vorgehen, wäre die Grenze endgültig überschritten."

4. Absprachen laufen nicht rund

Läuft es bei der Urlaubsplanung nicht rund oder gestalten sich Absprachen schwierig, sollten Chef und Mitarbeiter das nach Möglichkeit ansprechen, um den Zustand zu ändern. Das sei aber noch kein Grund, das Unternehmen zu verlassen bzw. dem neuen Mitarbeiter wieder zu kündigen, meint Kleinhenz. Chefs sollten jedoch darauf achten, dass sie Absprachen wie zum Beispiel Urlaubsanträge nicht immer erst spät genehmigen oder gar andauernd ablehnen.  

5. Schlechte Stimmung im Team

Kleinhenz rät Mitarbeitern, sich während der Probezeit auf jeden Fall umzuhören und die Stimmung im Team zu eruieren. Wird hier gar gemobbt und gegeneinander gearbeitet? Neue Mitarbeiter sollten herausfinden, womit das Team nicht zufrieden ist und warum, damit sie abgleichen können, wie wichtig ihnen selbst diese Punkte sind. Beschwerden der anderen sollten hinterfragt werden, empfiehlt Verhoeven. "Manchmal hilft hier der neutrale Blick von außen." Gibt es triftige Gründe für die Unzufriedenheit, sollte dies angesprochen werden. Werden neue Kollegen selbst gemobbt, ist das die absolute Red Flag, so Kleinhenz.

Auf der anderen Seite sollten Chef auch beobachten, ob der neue Kollege gut ins Team passt. Hier kann auch ein Gespräch mit ein paar der engen Mitarbeiter hilfreich sein, um herauszufinden, ob sich der neue Kollege gut integriert oder, ob sich bereits in den ersten Wochen die Beschwerden häufen.

6. Gehalt in der Probezeit

Chefs müssen neuen Mitarbeitern nicht sofort das volle Gehalt zahlen. Es ist rechtlich erlaubt, das Gehalt erst nach der Probezeit auf einen bestimmten Betrag anzuheben. Der gesetzliche Mindestlohn muss natürlich stets eingehalten werden. Der Arbeitgeber könnte eine Gehaltsanpassung etwa damit rechtfertigen, dass neue Mitarbeitende in den ersten sechs Monaten eingearbeitet werden müssen und noch keine "vollwertige Arbeitskraft" sind. "Ein Unterschied von etwa zehn Prozent ist völlig legitim", sagt Verhoeven.

7. Feedbackgespräche nutzen

Grundsätzlich gilt: Wie viele Red Flags zu viele Warnzeichen sind, müssen Chefs und Mitarbeiter selbst für sich individuell entscheiden. Die eine Red Flag könne es nicht geben, dazu sei Arbeit und das eigene Verhältnis zur Arbeit zu individuell, sagt Verhoeven. 

"Letztlich ist das immer ein Abwägungsprozess", so Kleinhenz. Viele Menschen sind auf ihre Arbeit und das Geld angewiesen, haben vielleicht monatelang nach einem Job gesucht und können es sich nicht leisten, diesen zu kündigen. Andererseits ist es für viele Betriebe schwierig neue Fachkräfte zu finden und eine Kündigung daher auch nicht immer sofort ratsam.

Alle anderen sollten die Warnsignale reflektieren: Stört mich der ein oder andere Punkt wirklich? Wirkt es sich wirklich auf die Arbeitsleistung aus? Ist das eine Momentaufnahme oder ist das immer so? Ist Ihnen ein Thema wichtig und handelt es sich nicht nur um einen momentanen Zustand, sprechen Sie es an. Häufig sind gerade langjährigen Mitarbeitenden bestimmte Strukturen oder Defizite gar nicht bewusst. Wer von außen neu dazu stößt, kann hier wichtige Impulse liefern.

Idealerweise findet nach etwa 100 Tagen oder rund drei Monaten ein erstes Feedback-Gespräch statt und dann noch einmal vor Ende der Probezeit. Eine gute Gelegenheit für beide Seiten, erste Kritik anzubringen.

Ändert sich auch nach einem klärenden Gespräch nichts, sollten das Arbeitsverhältnis gekündigt werden, sofern die betriebliche bzw. persönliche Situation dies erlauben. dpa