Der hohe Krankenstand in Deutschland belastet die ohnehin schwächelnde Wirtschaft. Die Diskussion um (telefonische) Krankschreibungen, Teilkrankschreibungen, Karenztage und Lohnfortzahlungen reißt nicht ab. Sollten Arbeitgeber entlastet werden, indem Beschäftigte einen höheren Teil der Krankheitskosten tragen? Ein Schlagabtausch.

Pro: Wirksame Therapie statt nur Beruhigungstabletten
Von Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
Deutschland ist Spitzenreiter – leider nicht beim Wirtschaftswachstum, sondern bei den Kosten der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Allein im Jahr 2024 zahlten Arbeitgeber für diese rund 82 Milliarden Euro – das ist doppelt so viel wie vor 15 Jahren. Und auch bei den krankheitsbedingten Fehlzeiten liegt Deutschland im europäischen Spitzenfeld.
Hinzu kommt, dass auch die Sozialversicherungsbeiträge immer weiter steigen und Beschäftigte sowie Arbeitgeber stark belasten. Das ist kein abstraktes Problem, sondern trifft den Arbeitsmarkt im Kern. Arbeit wird teurer, Nettoverdienste schmelzen, Spielräume für Investitionen gehen verloren.
Ein System, das immer mehr Mittel bindet, ohne besser zu werden, schwächt am Ende genau das, was es eigentlich tragen soll: Beschäftigung und Wertschöpfung. Die Sozialversicherung ist damit ein Treiber des Nettoklaus an den Entgelten der Beschäftigten.
Wir brauchen endlich eine wirksame Therapie statt weiterer Beruhigungstabletten. Dazu gehört, Fehlanreize offen zu benennen und zu korrigieren. Menschen lassen sich – gerade bei leichteren Erkrankungen – bei der Entscheidung, ob sie sich arbeitsunfähig melden, auch von monetären Anreizen leiten. Es ist wissenschaftlich belegt, dass eine großzügigere Lohnfortzahlung zu mehr Fehltagen führt. Wer jede Befindlichkeitsstörung sofort zur Arbeitsunfähigkeit erklärt, darf sich daher über die Folgen nicht wundern.

Die entscheidende Frage lautet daher nicht, wie wir Fehlzeiten erklären, sondern wie wir sie begrenzen, ohne die arbeitsunfähigen Beschäftigten im Stich zu lassen. Dazu braucht es Mut zur Differenzierung, Vertrauen in Eigenverantwortung und den politischen Willen, auch wirkungsvolle Maßnahmen zu ergreifen.
Auch wenn Missbrauch von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht den Regelfall darstellt, gibt es ihn. Um ihn einzudämmen, sollte die missbrauchsanfällige telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung umgehend abgeschafft werden. Sie senkt die Hürde zur Arbeitsunfähigkeit auf Telefonhöhe – und hebelt damit das Vertrauensprinzip zwischen Beschäftigten, Arbeitgebern und Ärzten aus. Gleiches gilt für die ungerechtfertigte Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen über Online-Plattformen.
Daneben gibt es vielfältige weitere Möglichkeiten, den hohen Krankenstand und die hohen Kosten der Lohnfortzahlung zu reduzieren. Beispielsweise sind Karenztage ein möglicher Weg. Die Höhe der Lohnfortzahlung auf 80 Prozent zu senken, ist ein anderer. Diese Wege wählen zahlreiche andere europäische Länder. Karenztage sind kein Angriff auf Kranke, sondern ein Instrument zur Eigenverantwortung. Ebenso muss darüber nachgedacht werden, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auf sechs Wochen pro Kalenderjahr zu begrenzen.
Wer heute jede Reform reflexhaft als unsozial brandmarkt, betreibt Arbeitsverweigerung auf Kosten der Zukunft. Soziale Sicherheit beruht auf deren nachhaltiger Finanzierbarkeit. Wir benötigen wieder mehr Anreize für Arbeit.
Contra: Solidarprinzip sichert Arbeitsfähigkeit und Produktivität
Von Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende für den Sozialverband Deutschland (SoVD)
Die telefonische Krankmeldung war, ist und bleibt eine gute Idee, die sich bewährt hat: Sie schont Praxen und Patienten gleichermaßen. Und gerade mit Blick auf die derzeitige Grippe- und Erkältungszeit reduziert sie die Ansteckungsgefahr im Wartezimmer. Sie ist besonders hilfreich bei leichten Erkrankungen oder eingeschränkter Mobilität, also wenn der eigene gesundheitliche Zustand keinen Arztbesuch zulässt
Trotz der klar belegbaren Vorteile wird gegen die telefonische Krankschreibung allerdings seit Wochen eine Kampagne gefahren. Hier werden wissentlich deutliche Statistiken verschwiegen: Eine Analyse des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zeigt, dass telefonische Krankschreibungen nur etwa 0,8 bis 1,2 Prozent aller Arbeitsunfähigkeitsschreibungen ausmachen. Und laut einer DAK-Studie führt die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung nicht zu vermehrten Fehltagen. Hier würde also eine realitätsnahe Beurteilung helfen.
Den Vorschlag der Teilkrankschreibungen lehnen wir hingegen ab. Denn bei Arbeitsunfähigkeit muss der Fokus vollständig auf der Genesung liegen. Als ehemalige Leistungssportlerin weiß ich nur allzu genau, dass eine Verletzung oder Erkrankung unbedingt zu 100 Prozent auskuriert werden muss. Wenn ich damals aus jungem Heißblut oder falschem Ehrgeiz als Judoka zu früh auf die Matte zurückgekehrt bin, war die nächste Verletzung vorprogrammiert. Was für Leistungssportler gilt, gilt auch im Arbeitsleben. Denn wer zu früh wieder einsteigt, steigert damit das Risiko längerer oder schwerer Erkrankungen. Das kann auch nicht im Interesse der Arbeitgeber sein, denn in der Endabrechnung summieren sich so die Fehlzeiten nur noch mehr. Und eines sehen wir zudem sehr kritisch: Eine Teilkrankschreibung birgt die Gefahr von Arbeitsdruck trotz Krankheit.
Vergleichbar ist es bei den sogenannten "Karenztagen". Wir halten die Idee für absurd und weisen sie scharf zurück. Denn dieser Vorschlag arbeitet mit der Angst – es soll so ein erhöhter Druck entstehen, krank zur Arbeit zu gehen. Nebenbei würde hierdurch das Ansteckungsrisiko für die Kollegen steigen. Und damit würde sich ebenfalls das Risiko längerer oder schwerer Erkrankungen erhöhen. Beides kann für die Unternehmen nicht von Interesse sein.
Die Teilkrankschreibung wäre nichts weiter, als eine soziale Ungerechtigkeit: Denn benachteiligt wären hierdurch besonders Geringverdienende und chronisch Kranke. Dieses neue Druckmittel würde den Gesundheitsschutz als zentrales Prinzip des Arbeitsrechts untergraben.
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hingegen ist aus SoVD-Sicht Ausdruck sozialer Verantwortung und eines fairen Arbeitsverhältnisses und sie dient der Existenzsicherung der Beschäftigten. Die Lohnfortzahlung steht somit für das gelebte Solidarprinzip zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten und sichert nicht nur die Gesundheitsversorgung, sondern somit auch die Arbeitsfähigkeit und Produktivität. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist also eine absolute Win-Win-Regelung.
