Ärgern Sie sich jedes Jahr über den hohen Privatanteil, den Sie für die Privatnutzung Ihres Betriebs-Pkws nach der 1-Prozent-Regelung versteuern müssen, befinden Sie sich in guter Gesellschaft. Doch anstatt sich zu ärgern, sollten Sie jetzt aktiv werden und ab 1. Januar 2013 ein Fahrtenbuch führen.
lWährend des Jahres zeichnen Sie in diesem Fahrtenbuch jede Fahrt mit Datum, Reiseziel, Kilometerstand am Anfang und am Ende der Fahrt und Grund der Fahrt auf. Den Privatanteil 2013 versteuern Sie wie bisher nach der "lästigen" 1-Prozent-Regelung.
Nach Ablauf des Steuerjahrs 2013 können Sie dann den Privatanteil nach der 1-Prozent-Regelung und den Privatanteil nach der Fahrtenbuchmethode vergleichen und sich für die steuerlich günstigere Methode entscheiden.
Alternativen zur 1-Prozent-Regelung
Wer das Führen eines Fahrtenbuchs fürchtet und trotzdem die Versteuerung des Privatanteils nach der 1-Prozent-Regelung vermeiden möchte, kann das Fahrzeug beim nächsten Fahrzeugkauf privat kaufen. Folge: Keine Versteuerung eines Privatanteils und pauschal 30 Cent Betriebsausgaben für jeden gefahrenen betrieblichen Kilometer.
Tipp: Für beide Alternativen zur 1-Prozent-Regelung empfiehlt sich jedoch ein Gespräch mit dem Steuerberater. Denn die Prüfer des Finanzamts zerlegen mit Vorliebe die Fahrtenbuchregelung und stufen den privaten Pkw-Kauf als betrieblich ein. dhz
Weitere Steuertipps gibt es imDHZ-Steuerarchiv .
