Ziehen Sie mit Ihrer Firma um, sind die hierbei anfallenden Kosten als Betriebsausgaben abziehbar. Das ist klar. Doch wie sieht es mit dem Betriebsausgabenabzug für den privaten Umzug aus? Geht da steuerlich auch was?
Die erfreuliche Antwort lautet ja. Es gelten die gleichen Grundsätze wie für Arbeitgeber. Danach dürfen die privaten Umzugskosten wie Betriebsausgaben vom Gewinn abgezogen werden, wenn Sie sich durch den Umzug mindestens eine Stunde Fahrtzeit zur Firma pro Tag sparen. Dadurch wird der private Umzug nämlich zu einem Umzug aus betrieblichen Gründen.
Was ist als Betriebsausgabe abziehbar?
Entweder Sie sammeln alle Belege im Zusammenhang mit dem Umzug, rechnen die Kosten zusammen und ziehen Sie vom Gewinn ab oder Sie ziehen Umzugskostenpauschalen ab.
Tipp: Pauschale Umzugskosten sind in folgender Höhe wie Betriebsausgaben abziehbar, wenn der Umzug betrieblich veranlasst war:- Ledige: 657 Euro
- Verheiratete: 1.314 Euro
- Jedes mit umziehende Familienmitglied: 289 Euro
