Steuer aktuell Private Telefonnutzung: Vermeiden Sie, dass das Finanzamt die Kosten schätzt

Das Finanzamt unterstellt generell, dass Unternehmer ihren betrieblichen Telefonanschluss auch für private Telefonate mitbenutzen. Ohne Aufzeichnungen zu den privaten Telefonaten droht eine Schätzung des Finanzamts.

© tom_nulens - stock.adobe.com

Verbuchen Sie die Kosten für Ihren betrieblichen Telefonanschluss als Betriebsausgaben, müssen Sie wie beim privat genutzten Pkw einen bestimmten Anteil an den Telefonkosten als Privatanteil Ihrem Gewinn hinzurechnen und Umsatzsteuer auf den Privatanteil ans Finanzamt abführen.

Führen Sie keine Aufzeichnungen oder geben Sie null Euro für die private Nutzung des betrieblichen Telefonanschlusses an, kann das Finanzamt die private Mitbenutzung schätzen (Finanzgericht München, Urteil v. 19.7.2011, Az. 14 K 2217/08).

Tipp: Um steuerlich auf der sicheren Seite zu stehen, empfiehlt sich zur Ermittlung der Privatnutzung für den betrieblichen Telefonanschluss folgende Vorgehensweise:
  • Führen Sie über einen Zeitraum von drei Monaten Aufzeichnungen über die Kosten für Privatgespräche und wenden Sie diese ermittelten Werte für das ganze Jahr an.
  • Lassen Sie sich von Ihrem Telefondienstleister eine Einzelkostenabrechnung für diese drei Monate aushändigen, um den ermittelten Privatanteil plausibel nachweisen zu können.
  • Führen Sie 19 Prozent Umsatzsteuer auf den Privatanteil ans Finanzamt ab. dhz
Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv .