Unfallversicherung Private Helfer auf dem Bau benötigen Extra-Schutz

Wer als Handwerker einem Freund oder Verwandten auf einer privaten Baustelle aushilft, muss sich trotzdem um einen Versicherungsschutz kümmern. Bei einem Unfall zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht, wie der Fall eines Zimmermanns vor dem Sozialgericht Karlsruhe zeigt.

Ein Unfall mit einer Kettensäge wurde für einen Zimmermann nun teuer. Da er einem Freund privat aushalf, zahlte die gesetzliche Unfallversicherung nicht. - © Foto: Nik/Fotolia

Im betreffenden Fall half ein Zimmermann einem befreundeten Lehrer ohne Entgelt beim Bau eines Carports. Dabei verletzte er sich mit einer Kreissäge am rechten Oberschenkel. Die Berufsgenossenschaft erkannte die Verletzung jedoch nicht als Arbeitsunfall an und verweigerte Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Bauvorhaben grundsätzlich anmelden

Daraufhin klagte der Zimmermann vor dem Sozialgericht in Karlsruhe, da er ja über seinen Beruf versichert sei. Doch das Gericht erkannte die Forderungen nicht ab. Der Zimmermann habe aus Gefälligkeit geholfen und sei damit nicht einem Arbeitnehmer gleichzustellen, begründete das Gericht die Entscheidung (Aktenzeichen: S 1 U 2650/11).

Bauherren sollten unentgeltlich mithelfende Verwandte und Freunde auf einer privaten Baustelle deshalb gegen Unfallrisiken privat versichern. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt bei einem Unfall nicht.

Grundsätzlich müssen Bauherren, die auf ihrer Baustelle Helfer beschäftigen, sie ihr Bauvorhaben bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung anzeigen. Über diese ist jedoch nur versichert, wer als Hilfskraft in arbeitnehmerähnlicher Form für den Bauherrn tätig ist und damit auch einen Lohn bekommt. dhz/dapd