Freie Liquidität anlegen Privat oder GmbH: Wo Ihr Geld weniger Steuern kostet

Ob Wertpapieranlagen im Privatvermögen oder in einer GmbH gehalten werden sollten, hängt vor allem von Anlageklasse und Anlageform ab. Während Aktienanlagen in einer GmbH steuerliche Vorteile bieten können, sind Rentenanlagen häufig im Privatvermögen günstiger.

Wer als Unternehmer freie Liquidität langfristig anlegen will, steht vor einer Grundsatzfrage: Privatvermögen oder GmbH? - © lensw0rld - stock.adobe.com

Unternehmer verfügen häufig über freie Liquidität, die langfristig angelegt werden soll. Neben der Wahl der Anlageklasse und der Anlageform stellt sich die Frage, ob die Anlage im Privatvermögen oder innerhalb einer Kapitalgesellschaft, etwa einer GmbH, erfolgen sollte.

Privat oder betrieblich

Gewinne aus Wertpapieranlagen im Privatvermögen unterliegen grundsätzlich der Abgeltungsteuer. Diese beträgt 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Daraus ergibt sich eine Gesamtbelastung von rund 28 Prozent. Bei Aktienfonds gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent. Somit werden nur 70 Prozent der Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne besteuert.

Im Betriebsvermögen einer GmbH werden laufende Gewinne mit Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer belastet. Die Gesamtbelastung ist mit rund 31 Prozent etwas höher als im Privatvermögen. Allerdings bestehen je nach Anlageklasse und Anlageform umfangreichere Steuerbefreiungen. Zudem können Unternehmer die Besteuerung von Ausschüttungen in das Privatvermögen zeitlich verschieben. Dadurch entstehen positive Zinseszinseffekte.

Entscheidend ist, was im Depot liegt

Für die folgenden Vergleiche wird bei Aktien eine jährliche Rendite von acht Prozent unterstellt, davon sechs Prozent aus Kursgewinnen und zwei Prozent aus Dividenden und Ausschüttungen. Rentenanlagen erzielen drei Prozent aus Zinsen und Ausschüttungen. Bei Anlagen im Betriebsvermögen erfolgt nach zehn Jahren eine Ausschüttung in das Privatvermögen.

Bei Direktanlagen in Aktien im Privatvermögen unterliegen sämtliche Erträge der Abgeltungsteuer. Innerhalb einer GmbH sind Dividenden zwar steuerpflichtig, Veräußerungsgewinne aus Direktanlagen in Aktien jedoch zu 95 Prozent steuerfrei. Dadurch fällt die Steuerbelastung geringer aus. Der Vorteil wächst, je größer der Anteil der Kursgewinne am Gesamtertrag ist.

Bei Aktienfonds im Privatvermögen greift die Teilfreistellung von 30 Prozent. Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne werden deshalb nur zu 70 Prozent besteuert. Innerhalb einer GmbH werden Ausschüttungen und Wertsteigerungen teilweise von Körperschaft- und Gewerbesteuer freigestellt. Der steuerliche Vorteil gegenüber dem Privatvermögen ist geringer als bei Direktanlagen, bleibt aber bestehen.

Rentendirektanlagen und Rentenfonds unterliegen im Privatvermögen vollständig der Abgeltungsteuer. Eine Teilfreistellung gibt es nicht. Im Ergebnis gilt dies weitgehend auch für entsprechende Anlagen innerhalb einer GmbH. Für Rentenanlagen ist das Privatvermögen daher steuerlich meist vorteilhafter.

Fazit

Für Unternehmer bieten Direktanlagen in Aktien innerhalb einer GmbH erhebliche Vorteile. Bei Aktienfonds fallen diese geringer aus. Für Rentenanlagen ist das Privatvermögen steuerlich meist die bessere Wahl. Zusätzlich sollten Liquiditätsbedarf, Anlagestrategie und haftungsrechtliche Aspekte berücksichtigt werden Zudem ist individuelle steuerliche Beratung ratsam.

Zum Autor: Thomas Gundermann ist geschäftsführender Gesellschafter der Taunus Investments GmbH in Bad Homburg.