Nutzen Sie für Ihren Handwerksbetrieb einen Pickup? Dann sollten Sie mal einen Blick in den Steuerbescheid zur Kfz-Steuer werfen. Denn meist ist ein Pickup bei der Kfz-Steuer als Pkw eingestuft. Steuerlich günstiger wäre jedoch die Einstufung als Lkw.
In einem Urteil des Bundesfinanzhofs haben die Richter zwar bestätigt, dass das Pickup-Fahrzeug des Klägers bei der Kfz-Steuer zu Recht als Pkw erfasst war. Zwischen den Zeilen haben die Richter jedoch auch verraten, wann ein Pickup als LKW anerkannt wird (BFH, Urteil v. 29.8.2012, Az. II R 7/11, veröffentlicht am 2.11.2012).
Danach ist ein Pickup als Lkw einzustufen, wenn bei einem Pickup-Fahrzeug mit einer Doppelkabine die Ladefläche und der Laderaum für die Lastenbeförderung größer sind als die Fläche für die Personenbeförderung. In dem Urteilsfall war das nicht der Fall, weil die Flächen jeweils gleich groß waren. Sind die Flächen für die Personen- und Lastenbeförderung gleich groß, sollte die hintere Sitzreihe entfernt und Regale oder Halterungen für den Materialtransport angebracht und als Beweis fotografiert werden. Der Einstufung als Lkw steht dann nichts mehr im Weg.
Tipp: Die Einstufung eines Pkw als Lkw hat auch bei der Gewinnermittlung Vorteile. Ist ein Fahrzeug nämlich nicht zur Privatnutzung geeignet, muss kein Privatanteil versteuert werden. dhz
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