Steuer aktuell: GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer Pensionszusage auf dem Prüfstand

Steht bei einer GmbH eine Betriebsprüfung an, gilt ein kritischer Blick des Prüfers des Finanzamts der Pensionsrückstellung für die Pensionszusage für den GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer. Ist die Rückstellung nämlich nicht angemessen, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.

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Bei der Pensionszusage für einen mitarbeitenden Gesellschafter interessiert den Prüfer vor allem, ob die Pensionszusage angemessen ist oder ob ein Überversorgung vorliegt. Eine solche Überversorgung ist zu bejahen, wenn die Anwartschaften aus einer Pensionszusage zusammen mit einer Rentenanwartschaft aus der gesetzlichen Rentenversicherung 75 Prozent der aktuellen Gehaltsbezüge übersteigen.

Frühere Arbeitsverhältnissen einbeziehen

Bei der Überprüfung der 75-Prozent-Grenze sind übrigens auch Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung einzubeziehen, die aus früheren Arbeitsverhältnissen stammen. Das wird von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern häufig missachtet und führt bei Überschreitung der 75- Prozent-Grenze im Ergebnis zur Feststellungen einer verdeckten Gewinnausschüttung.

Tipp: Ob eine Überversorgung vorliegt, kann der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer anhand des folgenden Berechnungsschemas selbst berechnen:

  Rente aus Pensionszusage ………. Euro
+ Rente aus gesetzlicher Rentenversicherung (inklusive der Rente aus früheren Arbeitsverhältnissen) ………. Euro
+ Ansprüche aus Direktversicherung ………. Euro
= Maßgebliche Rentenanwartschaft ………. Euro

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