Um den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz steuerlich abzusetzen, gibt man normalerweise die kürzeste Entfernung als Fahrtstrecke an. Doch in bestimmten Fällen ist es auch erlaubt einen längeren Weg anzugeben: Ausschlaggebend ist, was verkehrsgünstiger ist.

Wer mit dem Auto zur Arbeit fährt, kann pro Entfernungskilometer 30 Cent als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Diese Pauschale gilt grundsätzlich für die einmalige Entfernung und normalerweise für die kürzeste Verbindung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Wenn eine längere Strecke verkehrsgünstiger ist und regelmäßig benutzt wird, können jedoch Ausnahmen gelten.
Ausnahmefall Bahnübergang
Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Sachsen (Aktenzeichen: 6 K 204/12) muss eine solche längere Strecke auch dann anerkannt werden, wenn die kürzeste Straßenverbindung über einen beschrankten Bahnübergang führt, bei dem eine mögliche Wartezeit weder vorherzusehen noch sinnvoll einzuplanen ist. Dann ist die längere Route ganz offensichtlich verkehrsgünstiger und steuerlich anzuerkennen. dhz/dapd