Steuer aktuell Pauschalsteuer für Geschenke: Auch ein Thema für Soloselbstständige

Im Handwerk gibt es viele Ein-Mann-Unternehmen ohne Personal mit überschaubaren Umsätzen. Selbst wenn solche Unternehmer keine Arbeitnehmer haben, kann es erforderlich sein, beim Finanzamt ein Lohnsteuersignal zu beantragen.

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Schenkt ein Inhaber eines Ein-Mann-Unternehmens ohne Personal mehreren Geschäftspartnern jeweils einen Karton Champagner im Wert von jeweils 250 Euro, können diese Ausgaben nicht vom Gewinn abgezogen werden. Geschenke sind nur als Betriebsausgabe abziehbar, wenn die Geschenkeaufwendungen pro Empfänger und Jahr netto nicht mehr als 35 Euro betragen. Und obwohl die Geschenkaufwendungen nicht abziehbar sind, können Sie ein Fall für eine steuerliche Mehrbelastung werden. Warum, verdeutlicht der folgende Praxisfall.

Kontrollmitteilung ans Finanzamt

Unternehmer Huber ist Einzelunternehmer ohne eigenes Personal. Seine Aufträge bekommt er von zwei Geschäftspartnern, denen er jedes Jahr jeweils die besagte Kiste Champagner für 250 Euro schenkt. Er gibt eine Einnahmen-Überschussrechnung beim Finanzamt ab. Diese Einnahmen-Überschussrechnung weist die Geschenke korrekt als nichtabziehbare Aufwendungen aus. Das hat folgende Konsequenzen:

  • Der Sachbearbeiter wird bei Ihnen nachhaken und nach den Namen und der Anschrift der Beschenkten fragen.
  • Hat er die Infos, wird er den zuständigen Sachbearbeiter im Finanzamt für den Geschäftspartner per Kontrollmitteilung über die Geschenke informieren.
  • Der Beschenkte muss den Wert seiner Präsente versteuern.

Pauschalsteuer abführen

Dass der Beschenkte hier keine Luftsprünge macht, dürfte nachvollziehbar sein. Damit der Beschenkte sein Präsent ohne Steuerzahlungen genießen kann, können Sie die Pauschalsteuer nach § 37b EStG in Höhe von 30 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag ans Finanzamt abführen.

Tipp: Da diese Pauschalsteuer nach § 37b EStG wie eine Lohnsteuer behandelt wird und in der Lohnsteueranmeldung beim Finanzamt anzumelden ist, müssen sich Unternehmer beim Finanzamt ein Lohnsteuersignal zuteilen lassen. Ist dieses Lohnsteuersignal gesetzt, müssen Sie sich online authentifizieren, denn die Lohnsteueranmeldung ist zwingend elektronisch ans Finanzamt abzuführen. Letzte Info: Da die Geschenkaufwendungen in unserem Beispielsfall nicht abziehbar sind, gilt das Abzugsverbot auch für die Pauschalsteuer nach § 37b EStG. dhz

Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv.