Zündkerze, Thermoskanne, Kapipro Patente aus dem Handwerk – und wie Sie selbst eines anmelden

Das Handwerk war schon oft Geburtsstätte bahnbrechender Erfindungen. Doch wie schützt man eine solche Idee eigentlich? Wo lässt sich herausfinden, ob es sie nicht längst gibt? Und welche Voraussetzungen braucht es, um ein Patent zu erhalten? Ein Blick auf kreative Tüftler und den Weg von der Idee zum Schutzrecht.

In Deutschland verfügen rund 100.000 mittelständische Betriebe über ein Patent. - © Vitalii Vodolazskyi - stock.adobe.com

Jeder Spengler weiß: Wenn es viel regnet, kann die Doppelstehfalzdeckung von Metalldächern Probleme verursachen. Eigentlich soll das Wasser über die Dachtraufe in die Regenrinne geleitet werden. Doch der Kapillareffekt, eine Wechselwirkung von Oberflächen- und Grenzflächenspannung, kann dafür sorgen, dass das Regenwasser im Bereich der Traufe in den Spalt zwischen Dachhülle und Traufblech gezogen wird. Dann kann sich Feuchtigkeit stauen – und Schäden am Dach verursachen.

Die Idee, wie sich das Problem lösen lässt, kam Spengler und Dachdecker Markus Riedl auf einer Baustelle, als er mal wieder ein nasses Dach aufdecken musste. Den ersten Entwurf zeichnete er noch auf dem Dach auf ein Stück Schalung. Dann baute er einen Prototyp und ließ sich von einem Sachverständigen beraten. Inzwischen wird das von Riedl entwickelte Edelstahlprofil von einem Laserschneidtechnikbetrieb in Garching produziert. Seine spezielle Falzung und Perforation unterbricht den Kapillareffekt und sorgt dafür, dass das Regenwasser nicht mehr in den Traufbereich zwischen Metalldach und Dachkonstruktion eindringen kann. Riedl hält ein Patent darauf – und vermarktet seine Erfindung unter dem Namen "Kapipro".

Erfindungen aus dem Handwerk

Dass Handwerker bahnbrechende Erfindungen machen, ist gar nicht so selten. Die Zündkerze etwa verdanken wir dem Feinmechaniker und Elektrotechniker Robert Bosch. Der Glastechniker Reinhold Burger entwickelte die Thermoskanne, die er 1903 patentieren ließ. Und der Schuhmachermeister Adi Dassler erfand Schraubstollen für Fußballschuhe – und sorgte mit seinem über das eigens gegründete Unternehmen Adidas dafür, dass Deutschland 1954 Fußballweltmeister wurde. Wobei es natürlich auch einige Nummern kleiner geht, um mit einer Erfindung Erfolg zu haben. "Gerade im Handwerk werden vielfach Ideen entwickelt, um beispielsweise Verfahrensabläufe zu optimieren oder um mögliche technische Probleme im Betrieb auszuräumen", sagt Aaron Maier, technischer Berater der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald.

Kreative Ideen können einem Unternehmen zum Durchbruch verhelfen. Manch einer revolutioniert mit seiner Erfindung sogar den Markt. Das Problem dabei ist allerdings, dass gute Ideen immer auch Nachahmer auf den Plan rufen. Deshalb ist es empfehlenswert, für gute Einfälle möglichst frühzeitig ein Patent zu beantragen. "Das Patent ist das Schutzrecht auf eine technische Erfindung, die gewerblich eingesetzt werden kann", erklärt Peter Meier von der Nürnberger Versicherung. Wer seine Geschäftsidee zum Patent anmeldet, schützt sie bis zu 20 Jahre vor einer Nachahmung. Während dieser Zeitspanne hat der Patentinhaber das exklusive Recht, seine Erfindung zu verwerten. "Gerade für Start-ups kann ein Patent ein Vorteil in der Verhandlung mit Investoren sein", so der Experte.

Gute Idee: Es sollte nicht am Patent scheitern

Insgesamt ist der Anteil von mittelständischen Unternehmen, der über Patente verfügt, hierzulande überschaubar. Laut dem KfW-Mittelstandsbarometer haben lediglich drei Prozent ein solches Schutzrecht eingetragen, das sind rund 100.000 Unternehmen. Dabei konzentrieren sich die Patentanmeldungen stark auf große Mittelständler mit 50 und mehr Beschäftigten, auf Unternehmen mit eigener Forschung und Entwicklung (FuE) sowie auf Unternehmen aus dem verarbeitenden Gewerbe. Doch auch von den kleinen Firmen mit unter fünf Beschäftigten verfügen zwei Prozent über Patente. "Viele Erfindungen werden jedoch nicht zum Patent angemeldet oder die Erfinder scheitern bei der Umsetzung, Vermarktung oder kommerziellen Nutzung ihrer Idee", gibt Aaron Maier von der Handwerkskammer Rhein-Neckar-Odenwald zu bedenken. Die Kammer bietet deshalb regelmäßig kostenlose Erfinderberatungen in Zusammenarbeit mit Patentanwälten an. Diese kann dabei helfen, die Innovation realistisch einzuschätzen und grundsätzliche Fragen zu gewerblichen Schutzrechten zu klären. Auch die Anmeldestrategie, der Verlauf des Erteilungsverfahrens oder der zu erwartende Zeit- und Kostenrahmen können im Zuge der Erfinderberatung besprochen werden.

3 Voraussetzungen fürs Patent

Für die Erteilung des Patentschutzes ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München zuständig, das jährlich rund 68.000 Anmeldungen verzeichnet. Damit die eingereichte Idee die eingehende Prüfung des Amtes passiert, sollte sie einige Voraussetzungen erfüllen. So darf die Erfindung vor dem Anmeldetag weder verwendet, eingesetzt noch öffentlich präsentiert worden sein. Ob die Erfindung bereits von jemand anderem patentiert worden ist, lässt sich mit der Recherchedatenbank "Depatis net" herausfinden. Zudem muss die Idee das Kriterium der "Erfinderischen Tätigkeit" erfüllen. Das bedeutet, dass die Erfindung für einen Fachmann auf dem Gebiet und angesichts des aktuellen Stands der Technik nicht naheliegend sein darf. Dritte wichtige Voraussetzung: Die Geschäftsidee muss praktisch einsetzbar sein, also als Basis für ein Geschäftsmodell dienen. "Daher achten Investoren bei jungen Unternehmen oft darauf, ob hinter der Geschäftsidee ein Patent steckt", sagt Peter Meier.

Erfüllt die Idee die Voraussetzungen, kann der Anmeldeprozess beim DPMA starten – man sollte allerdings beachten, dass der Patentschutz nicht umsonst ist: Mit Kosten von um die 15.000 Euro muss man für ein auf Deutschland beschränktes Patent rechnen.  "Für größere Unternehmen sind die für die Durchsetzung von Patentansprüchen anfallenden Kosten für juristische Auseinandersetzungen leichter zu schultern als für kleinere Unternehmen", sagt Dirk Schumacher, Chefvolkswirt der KfW. "Größere Unternehmen verfügen zudem über umfangreichere Ressourcen, etwa spezialisierte Mitarbeiter, die sich in diesem Bereich engagieren können."

Wer seinen Patentschutz über Deutschland hinaus ausweiten möchte, kann das entweder über eine Einzelanmeldung in einem anderen Land machen oder aber für Europa beim Europäischen Patentamt (EPO). Für einen internationalen Patentschutz kann der Antragsteller seinen Antrag ebenfalls an das DPMA schicken. Es leitet ihn dann an die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) weiter, welche das internationale Verfahren steuert.

Der Geltungsbereich eines Patents hat allerdings auch Einfluss auf die Kosten: "Internationale Patente sind teurer, was unter anderem an der umfangreicheren Recherchearbeit liegt", so Peter Meier. Ein zweiter großer Kostenfaktor ist die Laufzeit, denn Patente müssen jährlich verlängert werden. Damit der Patentschutz möglichst lückenlos ist, empfiehlt es sich, bei der Anmeldung einen Patentanwalt hinzuzuziehen. "Unternehmen können für diese Beratung eine staatliche Förderung beantragen – etwa beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie", so der Experte.

Spengler und Dachdecker Markus Riedl hat seine Erfindung "Kapipro" in 13 Ländern schützen lassen – und dafür rund 20.000 Euro ausgegeben. Hinzu kommen jährliche Kosten von etwa 4.000 Euro für den Erhalt des Patentschutzes. Riedl ist zuversichtlich, dass sein Mut belohnt wird. "Es geht in die richtige Richtung", sagt er. "Architekten, Bauträger, Sachverständige und Planer lassen unsere Kapillarprofil einbauen."