Seit diesem Jahr gelten verdoppelte Höchstbeträge für den Steuerabzug bei Spenden an politische Parteien. So funktioniert die neue Zwei-Stufen-Regelung.
Seit 1. Januar 2026 winkt für Spenden an politische Parteien eine höhere Steuerersparnis. Möglich macht das eine Neuregelung im Steueränderungsgesetz 2025, für das der Bundesrat am 19. Dezember 2025 grünes Licht gegeben hat.
Bei Mitgliedsbeiträgen oder Spenden an politische Parteien wird die Steuerersparnis in folgenden zwei Schritten ermittelt:
- Schritt 1: Zunächst werden 50 Prozent der Zuwendungen direkt von der Steuerschuld abgezogen. Hier sind jedoch Höchstbeträge zu beachten, die sich 2026 verdoppelt haben. Der Höchstbetrag beträgt 3.300 Euro/6.600 Euro (Ledige/zusammenveranlagte Steuerzahler). Die direkte Steuerersparnis 2026 beträgt 50 Prozent dieser Höchstbeträge, also 1.650 Euro/3.300 Euro.
- Schritt 2: Höhere Zuwendungen dürfen bis zu einem Betrag von weiteren 3.300 Euro/6.600 Euro als Sonderausgaben abgezogen werden. Auch dieser Höchstbetrag ist doppelt so hoch wie im Steuerjahr 2025.
Beispiel: Ein lediger Steuerzahler spendet 2026 insgesamt 5.000 Euro an eine politische Partei. 1.650 Euro werden direkt von seiner Einkommensteuer abgezogen (Höchstbetrag 3.300 Euro x 50 Prozent). Der Steuerzahler kann 2026 zusätzlich noch 1.700 Euro (Spende 5.000 Euro abzüglich Höchstbetrag aus Schritt 1, hier 3.300 Euro) als Sonderausgaben in seiner Steuererklärung geltend machen. dhz
