Urteil des Bundesgerichtshofs Ohne Fahrradhelm voller Schadenersatz bei unverschuldetem Unfall

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Radfahrer auch dann Anspruch auf vollen Schadenersatz, wenn sie keinen Schutzhelm getragen haben.

2011 trugen nur elf Prozent der Radfahrer innerorts einen Helm. - © Foto: connel_design/Fotolia

Der Bundesgerichtshof (BGH) gab einer Radfahrerin aus Schleswig-Holstein Recht, die 2011 auf dem Weg zur Arbeit schwer am Kopf verletzt worden war. "Für Radfahrer ist das Tragen eines Helms nicht vorgeschrieben", sagte der Vorsitzende Richter Gregor Galke bei der Urteilsbegründung in Karlsruhe (Aktenzeichen VI ZR 281/13).

2011 nur 11 Prozent Helmträger

Auch nach dem "allgemeinen Verkehrsbewusstsein" sei das Tragen eines Helmes nicht erforderlich, um sich vor Schäden zu schützen. Denn einer repräsentativen Erhebung zufolge hätten 2011 nur elf Prozent der Radfahrer innerorts einen Helm getragen.

In dem konkreten Fall hatte eine Autofahrerin am Straßenrand geparkt und die Autotür unmittelbar vor der sich nähernden Radfahrerin geöffnet. Das OLG hatte der verunglückten Physiotherapeutin 2013 eine 20-prozentige Mitschuld an dem Unfall angelastet, weil sie zum Unfallzeitpunkt keinen Schutzhelm getragen hatte. Entsprechend sollte ihr Schadenersatz gekürzt werden, den sie von der Autofahrerin und deren Versicherung verlangt. Sie ging in Revision.

Radfahrer können frei entscheiden

Die Klägerin kann jetzt mit dem vollen Schadenersatz rechnen. Der BGH hob das vorhergehende Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Schleswig auf und gab der Klage der Frau in vollem Umfang statt. Es muss nicht neu verhandelt werden.

"Das ist ein guter Tag für die Radfahrer in Deutschland. Denn wir konnten uns bisher frei entscheiden, ob wir einen Helm tragen oder nicht und das können wir auch in Zukunft. Und das ist auch richtig so, weil Radfahren kein Risikosport ist, sondern gesunde Bewegung im Alltag", sagte die Pressesprecherin des ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V.) Stephanie Krone in Karlsruhe. dpa/dhz