Erdgas könnte sich erheblich verteuern Notfallplan Gas: Bund bereitet offenbar Alarmstufe vor

Der Notfallplan regelt die Gasversorgung in Deutschland bei einer Knappheit. Ende März hat das Wirtschaftsministerium die Frühwarnstufe ausgerufen. Einem Medienbericht zufolge könnte der Bund in wenigen Tagen die zweite Stufe ausrufen. In der Folge drohen Verbraucherpreise für Gas deutlich anzuziehen.

Nach der Drosselung russischer Gaslieferungen ist die Lage angespannt. - © Kalyakan - stock.adobe.com

Das Bundesregierung bereitet nach einem Bericht der Zeitung "Welt" die Ausrufung der Alarmstufe des nationalen Notfallplans Gas innerhalb weniger Tage vor. Wirtschaftsstaatssekretär Patrick Graichen habe die Energiewirtschaft am Montag auf den bevorstehenden Schritt vorbereitet, schreibt das Blatt unter Berufung auf die Branche. Diese Darstellung wurde auf dpa-Nachfrage am Dienstagabend in Kreisen der Energiewirtschaft bestätigt. Diese zweite Stufe könnte Erdgas für alle Verbraucher unmittelbar und erheblich verteuern.

Das Wirtschaftsministerium will nicht über die Ausrufung der nächsten Stufe im Notfallplan Gas spekulieren. "Für die Stufen des Notfallplans Gas gelten die gesetzlichen Regelungen und Vorgaben. Nach diesen Vorgaben entscheiden wir und spekulieren nicht darüber. Es wird jeweils nach aktueller Lage und aktuellem Lagebild entschieden", sagte eine Sprecherin. Die Versorgungssicherheit sei aktuell weiter gewährleistet, aber die Lage sei ernst.

Russland hatte Gaslieferungen durch die Ostseepipeline Nord Stream zuletzt deutlich gedrosselt. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte ein Maßnahmenpaket angekündigt, um den Gasverbrauch in der Industrie zu senken.

So funktioniert der Notfallplan Gas

Der Notfallplan Gas regelt das Vorgehen in Deutschland, wenn sich die Versorgungslage deutlich zu verschlechtern droht – oder wenn dies der Fall ist. Es gibt drei Stufen.

  • die Frühwarnstufe
  • die Alarmstufe
  • die Notfallstufe

Ende März hatte das Wirtschaftsministerium die erste Stufe ausgerufen. Dies diente vor allem der Vorbereitung auf eine Verschlechterung der Lage. Die Alarmstufe tritt in Kraft, wenn eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt. Der Staat greift auch dann nicht in die Gasversorgung ein, sondern überlasst dem Markt eine Entspannung der Lage. Versorger könnten beispielsweise auf ihre Gasspeicher zurückgreifen oder alternative Lieferquellen nutzen. Ist die Energiewirtschaft gezwungen, teureres Erdgas nachzukaufen, könnten sie die Kosten an Verbraucher weitergeben. Durch das Mitte Mai novellierte Energiesicherungsgesetzes ist es den Unternehmen bei Inkrafttreten der Alarmstufe erlaubt, die Preise auf ein "angemessenes Niveau" zu heben.

Bei der dritten Eskalationsstufe müsste schließlich der Staat einschreiten. Die Bundesnetzagentur würde darüber entscheiden, wer noch Gas bekommt. Besonders geschützt wären unter anderem private Haushalte sowie Endverbraucher, die geringe Mengen Gas für gewerbliche und berufliche Zwecke nutzen. "Geringe Mengen Gas" bedeutet für Gewerbebetriebe weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden pro Jahr. dpa/fre

>>> Lesetipp: Neue Details zum Notfallplan Gas: Wer bei einem Gasstopp privilegiert wäre