Arbeitgeber müssen Mitarbeitern, die den Betrieb verlassen wollen, eigentlich am letzten Arbeitstag ein Zeugnis ausstellen. Doch viele lassen sich damit lange Zeit. Rechtlich zulässig ist das nicht und Arbeitnehmer können deshalb klagen. Worauf Sie achten sollten.

Ein Arbeitszeugnis darf in keiner Bewerbungsmappe fehlen. Arbeitgeber wollen schließlich wissen, mit welchen besonderen Fähigkeiten, Stärken und Schwächen sich potenzielle neue Mitarbeiter schon im Berufsalltag gezeigt haben. Verlässt ein Mitarbeiter den Betrieb, ist es anders herum gesehen vielen Arbeitgebern nicht ganz so wichtig, dass ein Arbeitszeugnis pünktlich ausgestellt wird. Das kann jedoch rechtliche Folgen haben.
Rechtlich zulässig ist es nicht, wenn sich Firmen damit lange Zeit lassen, erläutert Prof. Jobst-Hubertus Bauer, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Spätestens am letzten Arbeitstag muss das Zeugnis des scheidenden Mitarbeiters laut Gesetz fertig sein (Paragraf 109 Gewerbeordnung).
Arbeitnehmer darf Frist setzen
Arbeitnehmern rät er, dass sie sich den Ex-Chef zunächst telefonisch oder per E-Mail freundlich an das Zeugnis erinnern sollten, wenn sie schon seit einigen Wochen darauf warten Bringt das nichts, können Mitarbeiter zu drastischeren Maßnahmen greifen und schriftlich eine Frist setzen. Bekommt der Arbeitnehmer trotzdem kein Zeugnis, bleibe als letzter Schritt die Klage auf Zeugniserteilung vor dem Arbeitsgericht.
Neben dem Zeugnis können Berufstätige zusätzlich auf Schadenersatz klagen. Dass sie tatsächlich Geld sehen, sei aber eher unwahrscheinlich, warnt der Experte vor überzogenen Erwartungen. Dafür müssten sie nachweisen, dass ihnen ein neuer Job nur wegen des fehlenden Arbeitszeugnisses entgangen ist. Das gelinge in der Praxis aber fast nie.
Richtig formulieren
Da Arbeitszeugnisse jeden Arbeitnehmer das ganze Berufsleben begleiten, müssen Arbeitgeber auch bei den Formulierungen sehr genau aufpassen. Viele Begriffe und Satzzusammenhänge können schnell fehlgedeutet werden. Damit keine Fehler passieren und damit möglicherweise Streit mit den Mitarbeitern droht, hat DHZ Online die wichtigsten Informationen zu Arbeitszeugnissen und Floskeln für Sie zusammengestellt. dhz/dpa