Durch das Gesetz zum Abbau der "kalten" Progression haben sich bei der Lohnsteuer die Programmablaufpläne geändert. Außerdem hat des Bundesfinanzministerium ein aktualisiertes Merkblatt zur Steuerklassenwahl herausgegeben.
So ist der Grundfreibetrag von 8.004/16.008 Euro (ledig/verheiratet) rückwirkend zum 1. Januar 2013 auf 8.130 Euro/16.260 Euro (ledig/verheiratet) angehoben worden. Aus diesem Grund musste das Bundesfinanzministerium die Programmablaufpläne zur Lohnsteuer für 2013 und das Merkblatt zur Steuerklassenwahl 2013 anpassen. Die Infoschreiben zur Lohnsteuer 2013 beinhalten den erhöhten Grundfreibetrag und sind unter bundesfinanzministerium.de abrufbar.
Die geänderten Programmablaufpläne zum Lohnsteuerabzug 2013 sind spätestens ab 1. April 2013 anzuwenden. Dadurch klettert das Nettogehalt erstmals im April 2013 aufgrund des höheren Grundfreibetrags. Die bisher veröffentlichten Programmablaufpläne 2013 ( bekannt gegeben am 19.11.2012, BStBl I S. 1125) verlieren ihre Gültigkeit. Der Lohnsteuerabzug für die Monate Januar bis März 2013 ist zu berichtigen.
Tipp: Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter zudem auf das neue Merkblatt zur Steuerklassenwahl 2013 hinweisen. Denn durch die clevere Wahl der Steuerklassenkombination können Arbeitnehmer ihr monatliches Nettogehalt deutlich erhöhen. bek
