Tarifabschluss im Schornsteinfegerhandwerk: Höhere Löhne, ein kräftiges Plus für Berufseinsteiger und ein neuer Zuschlag. Auf diese und weitere Änderungen haben sich die Verhandlungspartner im neuen Tarifvertrag geeinigt.

Seit dem 1. Mai 2025 gilt im Schornsteinfegerhandwerk ein neuer Bundestarifvertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren. Er sieht eine Erhöhung der Stundenlöhne um 5,5 Prozent, eine Anhebung der Jahressonderzahlung sowie eine deutliche Steigerung der Einstiegsgehälter durch ein vereinfachtes Lohngruppensystem vor. Dies teilte der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) als Vertreter der Arbeitgeber am 20. Mai 2025 mit.
Der Verband einigte sich nach eigenen Angaben mit dem Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger, der die Arbeitnehmerseite vertritt, auf die neuen Konditionen. Die Jahressonderzahlung steigt demnach von bislang 75 Prozent auf 100 Prozent eines Monatsgehalts.
Unstimmigkeiten über Berechnungsbasis beigelegt
Zuletzt gab es noch Streit darüber, ob die 5,5-prozentige Lohnerhöhung auf Basis der Stundenlöhne 2024 oder – wie von der Gewerkschaft gefordert – auf Grundlage des Bruttomonatslohns eines Schaltjahres erfolgen soll. Das Ergebnis: Die Lohnerhöhung erfolgt auf Basis der Bruttostundenlöhne 2024.
Tarifvertrag der Schornsteinfeger: Deutliche Lohnsteigerung für Berufseinsteiger
Eine wesentliche Änderung betrifft das Tarifsystem selbst. Durch eine Vereinfachung von bisher sechs auf drei Lohngruppen konnte laut ZIV insbesondere für Berufseinsteiger eine Entgelterhöhung von mehr als 23 Prozent erreicht werden. Dieser Schritt ziele darauf ab, den Einstieg in das Handwerk attraktiver zu gestalten.
Als Folge der geänderten Lohngruppen musste auch der Urlaubsanspruch neu geregelt werden. Hier erzielten die Tarifparteien ebenfalls eine Einigung: Beschäftigten der Tarifgruppe 1 stehen fortan 30 Urlaubstage pro Jahr zu, in Tarifgruppe 2 sind es 31 Tage und in Tarifgruppe 3 haben Beschäftigte 32 Tage Urlaubsanspruch.
Zuschlag für zusätzliche Verantwortung
Darüber hinaus sieht der neue Tarifvertrag einen finanziellen Anreiz für Angestellte vor, die erweiterte Aufgaben übernehmen. Mitarbeiter, die auf Basis des geänderten Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes in Vertretung die Feuerstättenschau durchführen und somit mehr Verantwortung in einem Betrieb tragen, erhalten zusätzlich zur allgemeinen Lohnerhöhung einen Zuschlag von zehn Prozent.
Auch beim Urlaubsanspruch erzielten die Tarifparteien eine Einigung: Beschäftigten der Tarifgruppe 1 stehen insgesamt 30 Urlaubstage pro Jahr zu, in Tarifgruppe 2 sind es 31 Tage und in Tarifgruppe 3 haben Beschäftigte 32 Tage Urlaubsanspruch.
Fokus auf Nachwuchsförderung und Bürokratieabbau
Alexis Gula, Präsident des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks, erklärte, mit dem Tarifabschluss möchten die Arbeitgeber Nachwuchskräfte im Handwerk fördern und für die Meisterqualifikation motivieren. Eine Vereinfachung der Lohngruppen verringere außerdem den bürokratischen Aufwand in den Betrieben, so Gula weiter. fre