Steuer aktuell Neuer Entlastungsbetrag im Lohnsteuermäßigungsverfahren 2015

Wer alleinerziehend ist, kann unter Umständen einen Entslastungsbetrag im Lohnsteuerermäßgungsverfahren geltend machen. Die Frist dafür endet im November 2015. Wie hoch die Entlastung ist und was Sie dafür beachten müssen.

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Der Entlastungsbetrag für echte Alleinerziehende wurde durch das am 22. Juli 2015 in Kraft getretene "Gesetz zum Abbau der kalten Progression und zur Anpassung von Familienleistungen" für das erste Kind rückwirkend von 1.308 Euro auf 1.908 Euro erhöht. Zudem gibt es für jedes weitere Kind im Haushalt des Alleinerziehenden mit Kindergeldberechtigung einen Entlastungsbetrag von 240 Euro.

Die OFD Frankfurt am Main hat in einer Verfügung dazu Folgendes klargestellt (Verfügung v. 19.8.2015, Az. S 2365 A – St 212):

  • Steuerzahler in Klasse II erhalten mit dem Dezembergehalt 2015 für das erste Kind automatisch einen um 600 Euro höheren Entlastungsbetrag.
  • Liegen die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag allerdings nicht ganzjährig vor, ist für 2015 zwingend eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Der Erhöhungsbetrag von 600 Euro steht dem Alleinerziehenden nämlich nur anteilig zu.
  • Der Entlastungsbetrag für das zweite und jedes weitere Kind in Höhe von jeweils 240 Euro kann bereits im Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2015 geltend gemacht werden. Die OFD Frankfurt am Main hat dazu eine Anlage zum Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2015 veröffentlicht.

Tipp: Wer also alleinerziehend ist, mehrere Kinder hat und steuerpflichtigen Arbeitslohn erzielt, kann sein Dezembergehalt durch diesen bis zum 30.November 2015 zu beantragenden Lohnsteuerfreibetrag 2015 im Lohnsteuerermäßigungsverfahren kleinrechnen und bekommt so ein höheres Nettogehalt im Dezember Wer sich keinen Lohnsteuerfreibetrag eintragen lässt, kann den Entlastungsbetrag für das zweite und weitere Kinder in der Einkommensteuererklärung 2015 beantragen. Die Steuervergünstigung gibt es dann aber erst viele Monate später. dhz

Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv.