In den nächsten Monaten stehen für Handwerksunternehmen zahlreiche verpflichtende Steueranpassungen auf dem Plan. Neben SEPA, E-Bilanz und dem elektronischen Abruf der Lohndaten ändert sich auch das Reisekostenrecht. Um Sanktionen vom Finanzamt zu vermeiden, sollten Sie sich schon jetzt auf die neue Abrechnungspraxis umstellen.
Neben der Anpassung der Zahlungsvorgänge auf das SEPA-Verfahren für den Startermin Februar 2014, der erstmaligen Aufstellung und Übermittlung einer E-Bilanz für 2013 und dem Auslaufen der Übergangsregelung zum elektronischen Abruf der Lohndaten der Arbeitnehmer (ELStAM) Ende des Jahres, müssen sich Unternehmer ab 2014 mit völlig neuen Steuerregeln zum Reisekostenrecht herumschlagen.
BMF-Schreiben klärt auf
Neben neuen Verpflegungspauschalen und klaren Anweisungen, wann ein Arbeitnehmer und Unternehmer eine regelmäßige Arbeitsstätte anfährt oder sich im Rahmen einer beruflichen Auswärtstätigkeit befindet, ändern sich auch die Abzugsmodalitäten für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung.
Da die neuen gesetzlichen Vorgaben bereits zum 1. Januar 2014 anzuwenden sind und um keine fehlerhaften Lohnsteuer-Anmeldungen zu produzieren, sollten Handwerker schon heute mit der Anpassung an die Änderungen zum Reisekostenrecht beginnen.
Tipp: Für Ihre Vorbereitung auf die wichtigen steuerlichen Anpassungen zum Reisekostenrecht ab 1. Januar 2014 ist es empfehlenswert mit dem Steuerberater über die Reform der Reisekosten zu sprechen und zu klären, Sie, wie Sie bei den Anpassungen vorgehen sollen. Weitere Informationen gibt ein Entwurf zum Reisekostenrecht des Bundesfinanzministeriums (BMF) . dhz
Weitere Steuertipps gibt es imDHZ-Steuerarchiv .
