Nachdem Bundestag und Bundsrat der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz zugestimmt haben, stehen zahlreiche Steueränderungen fest. Was ändert sich jetzt und vor allem ab wann?
Bernhard Köstler

Nach langen Verhandlungen ist es jetzt doch noch gekommen: Das Jahressteuergesetz 2013 "light" in Gestalt des Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften, das vor kurzem Bundestag und Bundesrat passierte. Es handelt sich dabei um einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses, der angerufen worden war, nachdem das Jahressteuergesetz 2013 im Bundesrat gescheitert war. Der Kompromissvorschlag enthält jetzt Ersatz- und Neuregelungen.
Privatnutzung von Elektrofahrzeugen
Wer in seinem Unternehmen Elektroautos einsetzt, soll belohnt werden. Bei der Ermittlung des zu versteuernden Betrags wegen der Privatnutzung nach der 1-Prozent-Regelung werden die Kosten für die Batterie aus dem Listenpreis herausgerechnet (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Das gilt für den Kauf von Elektroautos ab dem 1. Januar 2013.
Beispiel: Listenpreis 20.000 Euro, Batteriekosten 5.000 Euro = 15.000 Euro u 12 Prozent = 1.800 Euro Privatanteil pro Jahr.
Unangekündigter Besuch
Nach § 42g EStG dürfen Lohnsteuerprüfer bei begründetem Zweifel auch ohne Vorankündigung vor der Tür stehen und die Herausgabe von Lohnunterlagen fordern. Zudem wird der Lohnsteuerprüfer künftig auch an Prüfungen des Zolls zur Vermeidung von Schwarzarbeit teilnehmen. Diese Verschärfung tritt einen Tag nach Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Rechnungsinhalt für Gutschriften
Wer gegenüber einem Geschäftspartner mit Gutschriften abrechnet, muss künftig darauf achten, dass in der Abrechnung Gutschrift steht (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 10 UStG). Wird die Gutschrift als Rechnung bezeichnet, ist der Vorsteuerabzug verloren. Diese neue Vorgabe ist einen Tag nach Verkündung des Gesetzes zu beachten.
Beispiel: Handwerker Huber zahlt Provisionen an einen Vermittler von Aufträgen. Huber rechnet im Gutschriftverfahren ab. Einen Vorsteuerabzug aus den ausgestellten und an den Vermittler bezahlten Gutschriften hat Huber nur, wenn er in den Abrechnungen Gutschrift vermerkt.
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Investitionsabzugsbetrag: Zinsfestsetzung klargestellt
Hat ein Handwerksbetrieb in der Vergangenheit einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG für geplante Investitionen vom Gewinn abgezogen und gibt die Investitionsabsicht auf, muss er Zinsen von sechs Prozent pro Jahr auf die Steuernachzahlungen ans Finanzamt zahlen. Bisher begann erst 15 Monate nach Aufgabe der Investitionsabsicht die Verzinsung, jetzt dagegen bereits ab dem 15. Monat nach Ende des Steuerjahrs, für das die Steuernachzahlung geleistet wird.
Beispiel: Ein Betrieb erhält 2010 wegen Investitionsabzugs 20.000 Euro Steuererstattung. 2013 gibt er die Investitionsabsicht auf. Folge: Korrektur des Steuerbescheids 2010 und Rückzahlung von 20.000 Euro im März 2014. Zinsen bisher 0 Euro, weil Beginn des Zinslaufs der 1. April 2015 gewesen wäre, 15 Monate nach Ablauf des Jahres, in dem die Investitionsabsicht aufgegeben wurde. Neu: Nachzahlungszinsen von 2.400 Euro bei Beginn des Zinslaufs ab 1. April 2012.
Betriebsstätte im Ausland
Handwerker, die im Ausland ein Büro anmieten oder über eine bestimmte Zeit Bauausführungen erbringen, müssen den Gewinn dieser Betriebsstätte im Ausland versteuern. Ab 2013 müssen das deutsche Stammhaus und die ausländische Betriebsstätte Zahlungsvereinbarungen wie unter fremden Firmen vereinbaren.