Steuertipp Neue Steuererklärungsfristen 2020, 2021 und 2022

Das "Vierte Corona-Steuerhilfegesetz" sieht rückwirkend für das Steuerjahr 2020 und die Steuererklärungen der Jahre 2021 und 2022 neue Abgabefristen vor. Hier ein Überblick, wann das Finanzamt die Steuererklärungen erwartet.

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Der Bundestag hat die Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen im "Vierten Corona-Steuerhilfegesetz" noch einmal verlängert. Allerdings steht noch die Zustimmung durch den Bundesrat aus. Hier ein Überblick der angedachten Fristen:

Neue Abgabefrist für 2020

Steuerzahler, die ihre Steuererklärungen 2020 von einem Steuerberater oder von einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen, sollen einen weiteren Aufschub zur Abgabe erhalten. Statt am 31. Mai 2022 erwartet das Finanzamt die Erklärungen 2020 nun erst am 31. August 2022.

Neue Abgabefrist für 2021

Für das Steuerjahr können sich Arbeitnehmer und Unternehmer noch beruhigt zurücklehnen. Wer steuerlich nicht beraten ist, muss seine Steuererklärungen spätestens am 31. Oktober 2022 ans Finanzamt übermitteln. Steuerzahler, die steuerlich beraten sind und die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein ausfüllen lassen, haben mit der Abgabe der Erklärungen 2021 Zeit bis 31. August 2023.

Neue Abgabefristen für 2022

Das "Vierte Corona-Steuerhilfegesetz" sieht sogar schon für die Abgabetermine der Steuererklärungen 2022 Fristverlängerungen vor. Für nicht beratene Steuerzahler gilt der Abgabetermin 30. September 2023 und für beratene Steuerzahler der 31. Juli 2024.

Steuertipp: Das Finanzamt darf übrigens die Steuererklärung der betreffenden Jahre vor den im Gesetz verankerten Abgabeterminen anfordern. Das gilt vor allem für Unternehmer, die ihren Betrieb aufgeben oder verkauft haben und für Steuerzahler, die ihre Steuererklärungen notorisch zu spät abgeben. dhz

Wer muss eigentlich zwingend eine Steuererklärung abgeben? Und wer darf beim Ausfüllen helfen? Antworten auf wichtige Fragen rund um die Steuererklärung:

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