Wer im Internet Waren anbietet, sollte über das neue Widerrufsrecht Bescheid wissen. Denn Kunden haben künftig länger Zeit, im Netz gekaufte Waren ohne Angabe von Gründen zurückzugeben. Auch bei der Widerrufsbelehrung, die durch die Betriebe erfolgen muss, gibt es Änderungen.

Das Widerrufsrecht wird verlängert: Der Bundestag verabschiedete Mitte Juni ein Gesetz, das die Europäische Richtlinie zu Verbraucherrechten aus dem Jahr 2011 im deutschen Recht verankert. Danach beträgt der Mindestzeitraum, in dem Kunden im Internet oder an der Haustür gekaufte Waren ohne Angabe von Gründen zurückgeben können, europaweit künftig 14 statt wie bisher sieben Tage.
Zudem müssen Unternehmen, die im Internet Waren verkaufen, ihren Kunden in Zukunft europaweit unaufgefordert Angaben über ihr Widerrufsrecht zur Verfügung stellen - in Papierform oder als dauerhafter Datenträger. Ein Hyperlink reicht dafür also nicht aus, denn der Verbraucher muss das Dokument zumindest speichern können.
Zwar müssen die Widerrufsbelehrungen für die ganze EU zur Verfügung stehen, damit ist jedoch keine Pflicht verbunden, diese in unterschiedlichen Sprachen bereitzustellen. Für Betriebe, die keine eigene Rechtsabteilung besitzen, gibt es beim Bundesministerium der Justiz Muster für die Widerrufserklärung zum Download.
Betriebsinhaber haben nun ein Jahr Zeit, die neuen Regelungen umzusetzen – Stichtag ist der 13. Juni 2014.
Betriebe müssen Kosten innerhalb von 14 Tagen zurückerstatten
Das Widerrufsrecht gilt bei physischen Waren 14 Tage ab deren Zustellung, bei Dienstleistungen bereits ab Vertragsabschluss. Schickt ein Kunde die gekauften Produkte innerhalb dieser Frist zurück, muss der Unternehmer die Kosten innerhalb von 14 Tagen zurückerstatten.
Verpassen Unternehmen es, Verbraucher über ihr Widerrufsrecht aufzuklären, müssen sie die Waren ohne Angabe von Gründen zwölf Monate lang zurücknehmen. Ein ewiges Widerrufsrecht wie es in Deutschland in einem solchen Fall bisher gab, existiert dann nicht mehr. Holen Betriebe die Widerrufsbelehrung allerdings innerhalb der zwölf Monate nach, gilt ab diesem Zeitpunkt wieder die 14-Tages-Frist.
Verbraucher haben jedoch das Recht, auch nach Ablauf der 14-Tages-Frist vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn die vereinbarte Lieferfrist (bei mehr als 30 Tagen) deutlich überschritten wurde. Ausgenommen von dem Widerrufsrecht sind zudem unter anderem Waren, die genau nach persönlichem Bedarf angefertigt wurden. Hier gelten andere Regelungen. dhz/dpa