"Made in Germany" an der Fleischtheke Neue Herkunftskennzeichnung für Fleisch ab 2024

Bundesernährungsminister Cem Özdemir arbeitet an einer neuen Herkunftskennzeichnung für Fleisch. Verbraucher sollen ab 2024 auch bei unverpacktem Fleisch erfahren, wo die Tiere gelebt haben und wo sie geschlachtet wurden. Warum das Fleischerhandwerk darin kaum Vorteile sieht.

Neue Herkunftsangabe für unverpacktes Fleisch
Aus welchem Land kommt das Tier und wo wurde es geschlachtet? Ab 2024 soll auch unverpacktes Fleisch verpflichtend mit einer Herkunftsangabe gekennzeichnet sein. - © Kzenon - stock.adobe.com

Bundesernährungsminister Cem Özdemir möchte die Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln umfassend ausweiten. Dabei hat er als ersten Schritt das unverpackte Fleisch an Fleischtheken im Blick. Genauso wie bei verpackter Ware soll hier erkenntlich sein, wo die Tiere jeweils aufgezogen und wo sie geschlachtet wurden. Die Bezeichnung "Made in Germany" steht nach Meinung des Ministers für "hohen Tierschutz, gerechte Löhne und den Schutz unserer natürlichen Ressourcen."

Mit diesen Worten kündigte er kürzlich die neue Herkunftskennzeichnung an, für die sein Ministerium gerade einen Verordnungsentwurf erarbeitet. Er soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden und bereits 2024 in Kraft treten. Zwar stammen die ersten Ankündigungen zu dieser neuen Kennzeichnung von der EU-Kommission. Da diese aber bislang noch keinen eigenen Entwurf vorgelegt hat, soll Deutschland neue Regelungen erst einmal per nationaler Verordnung bekommen.

Nationale Insellösung möglich?

Genau das kritisiert allerdings der Deutsche Fleischer-Verband (DFV). Zwar geht auch er davon aus, dass die neue Kennzeichnung schon bald gilt – zumindest sofern es keine Einwände im Bundesrat gibt. Dennoch weist Thomas Trettwer, der Justiziar des Verbands darauf hin, dass neue Regelungen für eine Fleischkennzeichnung trotz nationalem Weg europarechtskonform sein müssten. "Das ist im Rahmen des gemeinsamen Binnenmarkts nicht einfach, daran ist schon so manche nationale Insellösung gescheitert", sagt er.

Grundlage für die geplante Herkunftskennzeichnung sei Artikel 26 der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) in Verbindung mit der europäischen Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1337/2013. Danach muss bereits seit dem 1. April 2015 die Herkunft von vorverpacktem Fleisch gekennzeichnet werden. Außerdem gibt es für Rindfleisch – auch wenn es nicht verpackt ist – bereits eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung. Diese hängt laut Trettwer aber mit dem einstigen BSE-Krise zusammen, die eine Rückverfolgbarkeit des Fleisches notwendig gemacht hatte.

Herkunftskennzeichnung für Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel

Ab 2024 soll dann auch das Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel mit einer Herkunftskennzeichnung versehen werden müssen. Wie dies erfolgen soll, steht noch nicht abschließend fest – vermutlich schriftlich direkt in der Fleischtheke. Der DFV sieht damit wiederum einen steigenden Aufwand auf seine Betriebe zukommen. "Die Ausdehnung auf die lose Ware würde für die Unternehmen des Fleischerhandwerks viel unnötige Bürokratie bedeuten. Dies betrifft zum einen die schriftliche Kennzeichnung der Ware in der Theke, aber auch bei der innerbetrieblichen Rückverfolgbarkeit", sagt Thomas Trettwer. Der DFV hat daher Erleichterungen bei der Umsetzung im Handwerk gefordert. Da es hier in der Regel pro Unternehmen nur wenige Lieferanten und entsprechend wenig unterschiedliche Herkünfte des Fleisches gebe.

Nach Auffassung von Thomas Trettwer verkenne der Gesetzgeber sowohl den tatsächlichen Umfang des behaupteten Informationsbedürfnisses der Verbraucherinnen und Verbraucher als auch die Möglichkeiten des Verkaufsgesprächs an den Theken. "Die Kunden, die ein Interesse an der Herkunft des Fleisches haben, konnten das Fachpersonal schon immer direkt danach fragen. Diese praxisbewährte Information soll aber bei der Herkunft nicht möglich sein", kritisiert der Rechtsexperte die aktuellen Pläne. Er hält dies für "nicht nachzuvollziehen", da auch über gesundheitsrelevante Angaben wie etwa die allergieauslösenden Stoffe im Verkaufsgespräch informiert werden darf.

Insgesamt hält der DFV wenig von einer neuen Herkunftskennzeichnung, die sich alleine auf Angaben zu den Mitgliedstaaten beschränken. Denn regionale und nachhaltige Angebote, die vielen Verbrauchern noch viel wichtiger seien, würden damit nicht gefördert. An den Fleischtheken müssen Betriebe dann weiterhin noch mit freiwilligen konkretisierenden Angaben darüber informieren.