Neubaumaßnahmen

Kunden von Handwerkern, die für Leistungen in ihrem Privathaushalt bezahlen, können beim Finanzamt in ihrer Einkommensteuererklärung eine Steueranrechnung von 20 Prozent der Arbeitsleistung, maximal in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr beantragen. Bisher lehnten die Finanzämter diesen Handwerkerbonus für Neubaumaßnahmen ab. Begünstigt waren bislang nur Erhaltungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. In einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums wurde klargestellt, dass Neubaumaßnahmen alle Maßnahmen sind, die im Zusammenhang mit der Errichtung eines Haushalts bis zu dessen Fertigstellung anfallen (Bundesfinanzministerium, Schreiben v. 10.01.2014, Az.: IV C 4 – S 2296-b/07/0003:004, Randziffer 21). Mit anderen Worten ausgedrückt: Lässt sich ein Kunde ein Haus bauen, zieht nach Fertigstellung ein und entscheidet sich erst danach zum Ausbau des Dachgeschoßes, Kann der Kunde für die Kosten für den Dachgeschoßausbau die 20-prozentige Steueranrechnung nach § 35a Abs. 3 EStG beantragen. Das Finanzamt kann also für Baumaßnahmen im Eigenheim, bei dem sich die Wohnfläche vergrößert oder wenn bei Erhöhung des Gebrauchswerts nicht mehr automatisch eine Neubaumaßnahme unterstellen und dem Kunden die Steueranrechnung verwehren.