Rund drei Monate nach dem Förderstopp können Bauherren ab dem 20. April wieder eine KfW-Neubauförderung für das Effizienzhaus 40 beantragen. Die Mittel sind jedoch begrenzt, die Sätze reduziert – und Gasheizungen fallen komplett aus der Förderung.

Die Bundesregierung hat die Neubauförderung für das Effizienzhaus 40 auf eine Milliarde Euro beschränkt und die Förderbedingungen verändert. "Um dennoch möglichst vielen Antragstellern eine Förderung zu ermöglichen, haben wir die Fördersätze reduziert", teilte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) mit. Man müsse davon ausgehen, dass die Milliarde schnell ausgeschöpft sei. Deshalb würden die Fördersätze halbiert.
Auch würden die Förderbedingungen geändert und etwa der Einbau von Gasheizungen künftig nicht mehr finanziell unterstützt. Private und gewerbliche Antragsteller können zudem nur noch die Kreditvariante beantragen. Die Anträge für das Effizienzhaus 40 können ab dem 20. April über die Hausbank bei der KfW gestellt werden.
Wer bisher bei der KfW für ein normales Effizienzhaus 40 (EH40) einen Förderkredit von maximal 150.000 Euro beantragen und mit einem Tilgungszuschuss von 20 Prozent Euro (max. 30.000 Euro) rechnen konnte, wird künftig mit zehn Prozent oder mit maximal 15.000 Euro gefördert. Für die beiden anderen Klassen beträgt der neue Tilgungszuschuss maximal 12,5 Prozent, also bis zu 18.750 Euro. (siehe Infokasten weiter unten)
Anschluss-Programm mit mehr Anforderungen an Nachhaltigkeit
Im Fall der Ausschöpfung des Budgets von einer Milliarde Euro soll die Neubauförderung im Programm EH40-Nachhaltigkeit "nahtlos mit anspruchsvolleren Konditionen" fortgeführt werden, hieß es weiter. Dieses Programm soll dann bis zum Jahresende gelten. Wie das Ministerium weiter mitteilte, ist im Programm EH40-Nachhaltigkeit eine Förderung dann nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen möglich.
Ab kommendem Jahr ganz neues Förderprogramm
Ab Januar 2023 soll in einem finalen Schritt ein ganz neues umfassendes Förderprogramm mit dem Titel "Klimafreundliches Bauen" an den Start gehen. Noch müsse das Programm ausgestaltet werden, heißt es weiter. Klar sei aber schon jetzt, dass das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen dafür weiterentwickelt und insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker berücksichtigt werden sollten.
Sanierungsförderung weniger lang ausgesetzt
Anfang des Jahres hatte Habeck die gesamte KfW-Förderung für effizienten Bauen und Sanieren gestoppt, weil die Haushaltsmittel schneller als erwartet aufgebraucht waren. Das hatte für großen Unmut bei Bauherren und Bauwirtschaft gesorgt. Die Politik steuerte darauf hin nach. Bis zum Förderstopp am 24. Januar gestellte, aber noch nicht bewilligten Anträge sollten doch noch bearbeitet werden. EH55-Bauherren, die ihre Anträge noch bis zum ursprünglichen Ende des Programms Ende Januar stellen wollten, gingen allerdings leer aus. Die Sanierungsförderung über die KfW lief schon vor wenigen Wochen wieder an. Das Wiederaufnahme der Effizienzhausförderung EH40 ließ dagegen auf sich warten. Das EH55 wird nicht mehr gefördert und soll ab 2023 Standard werden.
KfW-Förderung: Das sind die neuen Fördersätze
- Private und gewerbliche Antragsteller können ausschließlich die Kreditvariante beantragen.
- Kommunale Antragsteller können die Kredit- oder die Zuschussvariante beantragen.
- Bei Wohngebäuden werden folgende drei Effizienzhaus-Stufen gefördert:
- Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: zehn Prozent (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 15.000 Euro
- Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse: 12,5 Prozent (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 18.750 Euro
- Effizienzhaus 40 Plus: 12,5 Prozent (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 18.750 Euro
- Bei Nichtwohngebäuden fördern wir diese beiden Effizienzgebäude-Stufen:
- Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: zehn Prozent (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 30 Millionen Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu drei Millionen Euro
- Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeits-Klasse: 12,5 Prozent (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 30 Millionen Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 3,75 Millionen Euro
- Für Betroffene des Hochwassers 2021 gelten Ausnahmeregelungen
Hier finden Sie weitere Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Quelle: KfW