Im Handwerk gibt es Selbstständige, die ihre Selbstständigkeit im Nebenberuf zu ihrem Hauptberuf als Arbeitnehmer ausüben. In der Praxis stellt sich hier die Frage, ob der Nebenberufsselbstständige im Vergleich zum "normalen" Selbstständigen irgendwelche steuerlichen Besonderheiten beachten muss?
Die Antwort lautet "nein". Es gelten für Nebenberufsselbstständige keine steuerlichen Besonderheiten oder Vereinfachungen. Nebenberufsselbstständige haben steuerlich dieselben Rechte und Pflichten wie normale Selbstständige. Steuerlich müssen Nebenberufsselbstständige also Folgendes beachten:- Die Einkünfte aus der Selbstständigkeit müssen dem Finanzamt in der Anlage G zur Einkommensteuererklärung angezeigt werden.
- Bei Einnahmen von mehr als 17.500 Euro pro Jahr muss eine Einnahmen-Überschussrechnung auf dem Formular EÜR eingereicht werden.
- Spätestens seit 2012 besteht das Finanzamt bei Gewinneinkünften zwingend auf die elektronische Übermittlung der Steuererklärungen.
- Die Ausgangsrechnungen und Eingangsrechnungen im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit sind zehn Jahre lang aufzubewahren.