Der nachträgliche Einbau eines Rußpartikelfilters in ältere Dieselfahrzeuge wird vom Staat mit 260 Euro gefördert. Die Nachfrage bleibt jedoch gering.

Seit Februar 2015 können Halter von Diesel-Fahrzeugen eine Förderung für die Nachrüstung von Rußpartikelfiltern bekommen. Obwohl durch den Einbau der Filter auch ältere Pkw eine Zugangsberechtigung zu Umweltzonen erhalten können, ist das Interesse an den staatlichen Fördergeldern gering.
"Die Diesel-Fahrer haben wenig Interesse", sagt Jürgen Karpinski, Präsident des Hessischen Kfz-Gewerbes. Nach knapp fünf Monaten stehen in Hessen bisher lediglich 1.129 Förderungen mit einem Finanzvolumen von rund 300.000 Euro zu Buche.
Bundesweit noch viel Luft nach oben
Auch bundesweit läuft die Nachrüstung der Rußpartikelfilter schleppend. Laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gab es in den ersten fünf Monaten dieses Jahres 16.437 Förderungen von je 260 Euro.
Damit ist mit rund 4,3 Millionen Euro noch nicht einmal ein Sechstel des mit 30 Millionen Euro gefüllten Topfs ausgeschüttet. " Es ist noch viel Luft nach oben. In Deutschland gibt es rund zwei Millionen Autos, die von der gelben auf die grüne Umweltplakette nachgerüstet werden könnten", sagt Claudia Weiler vom Zentralverband des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes.
Verlängerung der Förderung
Spitzenreiter bei den Fördermaßnahmen ist NRW mit einem Anteil von gut 50 Prozent. Schlusslicht ist Bremen mit nur 45 Anträgen. Die finanzielle Förderung läuft noch bis zum Jahresende. Karpinski: "Möglicherweise muss man in Berlin über eine Verlängerung der Förderung nachdenken."
Gefördert wird die Nachrüstung mit Rußpartikelfiltern von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen mit bis zu 3,5 Tonnen. Der Festzuschuss beträgt 260 Euro. Anträge können seit dem 1. Februar 2015 direkt online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden . dhz
Das müssen Sie für das Nachrüsten beachten:
- Der Einbau muss 2015 erfolgen: Den Zuschuss gibt es nur für Nachrüstungen die 2015 gemacht werden.
- Gefördert wird die Nachrüstung in Pkws die vor dem 1. Januar 2007 zugelassen wurden, sowie in leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen mit Erstzulassung vor dem 17. Dezember 2009.
- Die Nachrüstung muss sich der Fahrzeughalter durch eine Fachwerkstatt oder einen Sachverständigen bescheinigen lassen.