Der Koalitionsvertrag hat eine bessere Absicherung schwangerer Selbstständiger versprochen – umgesetzt ist davon angesichts der Finanzlage bisher nichts. Solange die Politik nicht liefert, tragen selbstständige Handwerkerinnen die Last allein. Von der richtigen Versicherung bis zum Notfallplan für den Betrieb – was sie selbst regeln können.

Das Mutterschutzgesetz soll die Gesundheit von Frauen und ihrer Kinder während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit schützen. Das Problem: Das Gesetz gilt nur für abhängig Beschäftigte. Selbstständige bekommen kein Mutterschaftsgeld sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung, und keinen Mutterschutzlohn, wenn sie aufgrund von Gefährdungen während der Schwangerschaft nicht weiterarbeiten können.
Anne Dohle leitet im Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) das Referat Soziale Sicherung und sieht hier großen Handlungsbedarf: "Wer unternehmerische Verantwortung übernimmt, trägt ohnehin ein hohes wirtschaftliches Risiko. Wenn dann im Fall einer Schwangerschaft zusätzlich die Sorge entsteht, dass Einkommen wegbricht, der Betrieb organisatorisch nicht abgesichert ist und keine verlässlichen Schutzmechanismen greifen, kann das Frauen von der Selbstständigkeit abhalten."
Massive Nachteile für selbstständige Frauen
Tatsächlich erleiden über 80 Prozent der selbstständigen Frauen durch ihre Schwangerschaft deutliche wirtschaftliche Nachteile. Das zeigt eine Befragung des Vereins "Mutterschutz für alle", der aus der Initiative von drei Handwerkerinnen entstand. Fast 14 Prozent der Selbstständigen gaben an, aufgrund ihres Kinderwunschs die Selbstständigkeit aufgeben zu wollen, jede Dritte verzichtet auf ein weiteres Kind nach der bisherigen Erfahrung mit Schwangerschaft und Selbstständigkeit. Die Studie "Frauen leben 4" des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit bestätigt, dass für immer mehr Frauen Kinder nur dann eine Option sind, wenn die Rahmenbedingungen passen, privat und beruflich.
Bei Familienplanung frühzeitig selber für Mutterschutz sorgen
Damit selbstständige Frauen durch eine Schwangerschaft nicht in wirtschaftliche Not geraten, müssen sie selber vorsorgen. "Sie sollten sich möglichst früh mit ihrer Krankenversicherung darüber abstimmen, welche Leistungen im Fall von Schwangerschaft und Mutterschaft tatsächlich abgesichert sind", rät Anne Dohle. Gesetzlich Versicherte können eine Krankengeld-Versicherung abschließen, privat Versicherte eine Krankentagegeldversicherung, immer aber nur mit deutlichem Vorlauf vor der Schwangerschaft und einem sehr kritischen Blick auf die exakten Konditionen. In der gesetzlichen Versicherung gilt in der Regel eine Wartezeit von maximal drei Monaten, in der privaten meist acht Monate. Es nutzt also nichts, die Versicherung erst abzuschließen, wenn man schon schwanger ist.
Immer wieder versuchen Versicherer, die Zahlungen hinauszuzögern, berichtet der Verein "Mutterschutz für alle". Doch Karenztage, wie sie für Krankheitsfälle beim Krankentagegeld vereinbart sind, gelten in der Zeit des Mutterschutzes nicht. Immer wieder klagen Frauen erfolgreich, auch eine Kosmetikerin, die eine Inhaberausfallversicherung abschließen wollte. Ihre Versicherung hatte Arbeitsausfälle wegen schwangerschaftsbezogener Ausfälle ausgeschlossen, musste dann aber eine Entschädigung zahlen.
Notfallplan für den Betrieb vorbereiten
Krankengeld und Krankentagegeld decken nur den persönlichen finanziellen Ausfall ab, nicht den unternehmerischen. Frauen können hier nur so vorsorgen wie für den Krankheitsfall: Vertretungen regeln, Vollmachten ausstellen, organisatorische Notfallpläne erstellen, Rücklagen bilden – und viele arbeiten so lange wie möglich weiter. Für sie gibt es, anders als für abhängig Beschäftigte, kein Beschäftigungsverbot, auch wenn ihre oder die Gesundheit des Kindes durch die Arbeit gefährdet wären. "Die Risiken können aus unserer Sicht für die Gesundheit der Frauen sowie für das ungeborene Kind erheblich sein", warnt Anne Dohle. Zudem können Ansprüche an die Versicherung auf Krankentagegeld ruhen, wenn die Selbstständige in der Zeit des Mutterschutzes im Betrieb arbeitet oder sich vertreten lässt.
Der ZDH setzt sich seit Jahren für eine bessere soziale Absicherung von schwangeren Selbstständigen ein. Der Koalitionsvertrag greift das Thema zwar auf, angesichts der Finanzlage zeichnet sich bisher aber keine Lösung ab. Anne Dohle empfiehlt Handwerkerinnen, ihrem Anliegen Nachdruck zu verleihen. "Diese Stimmen sind wichtig, um politischen Handlungsdruck aufrechtzuerhalten."