Derzeit flattern wieder Abmahnungen in die Briefkästen: Instagram-Nutzer haben in ihren Videos urheberrechtlich geschützte Musik verwendet. Was Sie über die Musikrichtlinien von Instagram wissen sollten – und wie Sie rechtssicher vorgehen.

Reels ohne Musik und Soundeffekte oder stumme Storys? Kaum vorstellbar auf Instagram. Die Plattform bietet ein breites Repertoire an Gestaltungselementen wie Farbfilter, vorgefertigte Hintergründe, technische Hilfsmittel und eine große Musikbibliothek. Doch Vorsicht: Nicht jeder darf die darin angebotene Musik frei und unentgeltlich nutzen.
Musik auf Instagram: Richtlinien gleichen einem Nutzungsverbot
Vielmehr gilt: Wer von Instagram zur Verfügung gestellte Musik für Beiträge, Reels oder Storys nutzt, könnte mit dem Urheberrecht in Konflikt geraten. Wortwörtlich heißt es in den Musikrichtlinien des Instagram-Konzerns Meta: "Insbesondere die Nutzung von Musik für gewerbliche oder nicht private Zwecke ist verboten, es sei denn, du hast entsprechende Lizenzen eingeholt."
Das betrifft jeden Unternehmens-Account sowie jede Veröffentlichung für kommerzielle Zwecke – sei es Eigenwerbung oder Werbung für Produkte und Leistungen anderer. In der Regel ist es kompliziert, aufwendig und teuer, einzelne Lizenzen für Musikstücke einzuholen.
Grundsätzlich gilt: "Wer Musik nutzen möchte, muss zuvor Lizenzen erwerben, um sich abzusichern. Oder er muss exakt abklären, wann Musik durch die Rechteinhaber für eine Nutzung freigegeben ist", sagt dazu Medienfachanwalt Jasper Prigge.
Neue Abmahnwelle wegen Urheberrechtsverletzungen
An seine Kanzlei hätten sich in letzter Zeit immer wieder Betreiber gewerblicher Instagram-Accounts gewandt, die Abmahnungen erhalten hätten. Sie hätten ohne ihr Wissen urheberrechtlich geschützte Musik verwendet. Betroffen seien vor allem kleinere Unternehmen wie Friseursalons. Die Abmahnungen kommen meist von Anwälten, die die Rechteinhaber vertreten. Bei den Rechteinhabern handelt es sich in den meisten Fällen um Musikverlage.
Jüngere Abmahnwellen betrafen etwa den Song "Alles kaputt" von Anstandslos & Durchgeknallt oder "Pedro" von Jaxomy x Agatino Romero x Raffaella Carrà. Die Kanzlei WBS.Legal, die einige der abgemahnten Unternehmen vertrat, beziffert die geforderten Schadensersatzsummen auf bis zu 40.000 Euro – zuzüglich Anwalts- und Beweissicherungskosten. "Wir raten Unternehmen daher dazu, sich nach Erhalt einer solchen Abmahnung frühestmöglich anwaltliche Hilfe ins Boot zu holen, um sich gegen die Abmahnung schnell, effektiv und zielführend zur Wehr zu setzen", sagt der Fachanwalt.
Nicht immer muss es zum Äußersten kommen: In einigen Fällen einigen sich Rechteinhaber und Abgemahnte auf einen Vergleich. So etwa im Fall von Elektromeister Tobias Haack, der seine Abmahnung für ein Musikstück in einem TikTok öffentlich machte. Er zahlte letztlich 6.000 Euro für zehn Sekunden Musik – inklusive der eigenen Anwaltskosten.
Sound Collection: Kostenlose Alternative für nicht-private Instagram-Accounts
Um gar nicht erst in eine solche Situation zu geraten, hilft folgender Tipp: Mit der sogenannten Sound-Collection bietet Meta seinen Nutzern eine Art Business-Musikbibliothek. Die darin angebotenen Musikstücke sind nach Angabe von Meta frei nutzbar, ohne dass nicht-private Account-Betreiber dafür eine Lizenz erwerben müssen. Als Einschränkung gilt allerdings: Sie sind frei und unentgeltlich nutzbar für eigene, gestaltete Inhalte auf den Meta-Plattformen Facebook oder Instagram. Auf anderen Plattformen darf die Musik nicht verwendet werden.
Erreichbar ist die Sound-Collection über die Meta Business Suite. Dieses kostenlose Social-Media-Verwaltungstool von Meta gibt es als Desktop-Anwendung und mit eingeschränkten Funktionen auch als App. Die Titel und Soundeffekte aus der Sound-Collection sind auch in der Musikbibliothek auf Instagram verfügbar. Lange Zeit waren die für kommerzielle Inhalte freigegebenen Musikstücke innerhalb der App nicht vom übrigen Musikangebot zu unterscheiden. Das ändert sich jedoch: Auf den meisten Geräten ist Musik, die lizenzfrei innerhalb von Instagram genutzt werden darf, mittlerweile mit einem RF (Rights-Free / Royalty-Free) gekennzeichnet. Eine Stichprobe unserer Redaktion hat allerdings ergeben, dass diese Kennzeichnung noch nicht flächendeckend verfügbar ist.

Es ist daher in der Instagram-App nicht für jeden Nutzer zweifelsfrei erkennbar, ob der gewünschte Sound für die gewerbliche Nutzung freigegeben ist oder nicht. In der Musikbibliothek steht den meisten Instagram-Nutzern das gesamte Musikangebot zur Verfügung. Also auch die Musik, für die Meta lediglich Vereinbarungen zur persönlichen, nicht kommerziellen Nutzung mit den Rechteinhabern getroffen hat.
So nutzen Sie die Sound-Collection rechtssicher
Ein möglicher Weg für Instagram-Nutzer nicht-privater Accounts könnte sein, ein Musikstück über die Sound-Collection am Desktop auszuwählen, dort herunterzuladen und sich dort auch alle Informationen für die Angabe des Urhebers abzuspeichern. "So schreibt es Meta in den Nutzungsbedingungen vor und daran muss man sich halten, wenn man das kostenlose Angebot nutzen möchte", erklärt Jasper Prigge. Die heruntergeladene Musik muss dann über ein Schnittprogramm in das Video eingebaut werden. Erst dann kann das fertige Video inklusive Musik in Instagram hochgeladen werden.
Kürzerer Weg über die RF-Kennzeichnung
Ein praktikabler Weg ist, zunächst in der Sound-Collection nachzusehen, ob das gewünschte Musikstück für nicht-private Nutzer verfügbar ist, und es dann über die Musikbibliothek von Instagram einzubinden. Wer die RF-Kennzeichnung bereits sieht, könnte sich den Umweg über die Sound-Collection sparen. Durch die Einbindung der Musik direkt in der Instagram-App oder in der Schnitt-App "Edits" werden die Credits unmittelbar im Reel hinterlegt – sichtbar in veröffentlichten Reels in der Regel direkt unter dem Kanalnamen, gekennzeichnet durch ein Notenschlüssel-Symbol.
Urhebernennung: Warum der Anwalt zur Vorsicht rät
Prigge hält diesen Weg jedoch nicht für ausreichend sicher. "Die Bedingungen von Meta sind nicht ganz klar, da sollte man auf Nummer sicher gehen", sagt er. Der Anwalt rät dazu, die Urheberinformationen über die Sound-Collection am Desktop einzuholen. Dort öffnet sich über den Infobutton neben dem Musiktitel ein Kasten, in dem der Musiker oder die Musikerin sowie eine URL angegeben sind. Nach Aussage von Jasper Prigge kommt man der Pflicht zur Urhebernennung nur nach, wenn man die Informationen vollständig angibt und in das betreffende Reel integriert.
Wann eine individuelle Lizenz nötig ist
Findet sich ein Musikstück nur in der Bibliothek und nicht in der Sound-Collection – oder ist es, sofern die RF-Funktion bereits freigeschaltet ist, nicht mit RF gekennzeichnet –, dürfen Unternehmens-Accounts die Musik nur nutzen, wenn sie individuelle Vereinbarungen mit den Rechteinhabern getroffen haben.
Beweise sichern: So schützen Sie sich zusätzlich
Abmahnungen von Nutzern der Sound-Collection sind Jasper Prigge derzeit nicht bekannt. Wer dennoch auf Nummer sicher gehen möchte, sollte zum Zeitpunkt des Herunterladens einen Screenshot der Sound-Collection anfertigen und abspeichern. Darauf sollte ersichtlich sein, dass das Musikstück zum betreffenden Zeitpunkt dort angeboten wurde. "Zusätzlich kann man sich die zu diesem Zeitpunkt geltenden Nutzungsbedingungen abspeichern. Erst sie belegen, in welcher Form man die Musik nutzen darf", so der Medienexperte.
Die meisten Abmahnungen betreffen laut Prigge aber andere Fälle: "Meistens sind es Fälle, in denen Nutzer Abmahnungen erhalten, weil sie ein bekanntes Musikstück verwendet haben, das sie in der Bibliothek gefunden und einfach eingebaut haben. Dabei haben sie nicht an Nutzungsbedingungen oder Urheberrechte gedacht." In der Sound-Collection seien eher unbekannte Künstler vertreten und deren Musik nicht derart nachgefragt. "Lizenzen der großen Stars sind dagegen teuer."
Interview mit Rechtsanwalt und Medienexperte Christian Solmecke
Musik in Instagram-Beiträgen: Diese Folgen drohen bei Verstößen gegen das Urheberrecht
Die Nutzung von Musik aus der Instagram-Bibliothek für gewerbliche oder nicht private Zwecke ist ohne Lizenz nicht erlaubt. Was droht schlimmstenfalls, wenn sich Instagram-Account-Betreiber nicht an die geänderten Musikrichtlinien halten?

Christian Solmecke: Zunächst kann Instagram den Post, das Reel oder die Story, die gegen die Musikrichtlinie verstößt, vom Account entfernen. Es kann aber auch der gesamte Account gesperrt werden, da die Musiknutzung entgegen der Richtlinie ein Verstoß gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Meta ist. Außerdem können auch Konsequenzen außerhalb von Instagram auf den Account-Betreiber zukommen, wenn der Rechteinhaber der Musik den Account wegen der Urheberrechtsverletzung abmahnt.
Welche Konsequenzen sind das und mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Im Falle einer urheberrechtlichen Abmahnung wird zum einen Schadenersatz verlangt – meist in der Höhe einer "fiktiven Lizenzgebühr." Wie hoch die im Einzelfall ist, hängt sowohl vom Musikstück als auch der Art der Nutzung ab. Im schlimmsten Fall können das schnell Lizenzgebühren in fünfstelliger Höhe sein. Zudem werden die Anwaltskosten für die Abmahnung geltend gemacht. Bei Abmahnungen gewerblicher Nutzer kommt die Deckelung der Anwaltsgebühren nach § 97a Abs. 3 UrhG nicht in Betracht, sodass sie sich aus dem "Streitwert" errechnen. Das bedeutet: Je höher die Schadenersatzforderung, desto höher die Anwaltskosten.
Und schließlich wird man dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, in der man unter Androhung einer hohen Vertragsstrafe verspricht, die Rechtsverletzung nicht zu wiederholen. Bevor man dies unterschreibt, ist es sehr ratsam, sich mit einem Anwalt zu besprechen, sonst drohen hohe Kostenrisiken. So ist es zum Beispiel möglich, diese Unterlassungserklärung nur modifiziert abzugeben. Wer es jedoch gänzlich unterlässt, dem droht ein Gerichtsverfahren, bei dem man im Fall des Unterliegens am Ende noch die Kosten des gesamten Verfahrens zu tragen hat.
Was ist mit der Regelung, nach der Ausschnitte von Musiktiteln immer genutzt werden dürfen, wenn sie nicht länger als 15 Sekunden sind und wenn damit kein kommerzieller Zweck verfolgt wird?
Diese Regelung kann man leider nicht pauschal als Freifahrtschein nutzen. Hier handelt es sich um eine Ausnahmevorschrift des 2021 in Kraft getretenen Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetzes, welches Artikel 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht umsetzt. Es betrifft zwar große soziale Medien wie Instagram, die aufgrund des Gesetzes letzten Endes sogenannte Uploadfilter einsetzen müssen, um das nicht rein private Hochladen nicht lizenzierter und vom Urheber gemeldeter Inhalte zu erkennen und zu filtern. Von dieser Pflicht einer automatischen Blockade von Uploads gibt es jedoch eine Ausnahme zum Schutz vor Overblocking bei den "mutmaßlich erlaubten Nutzungen" nach § 9 UrhDAG. Mutmaßlich erlaubt sind Uploads, die (kumulativ)
- weniger als die Hälfte eines fremden Werks enthalten,
- dieses Werk mit anderen Inhalten kombinieren und
- entweder als legale Nutzung (Zitat, Parodie etc.) gekennzeichnet (§ 11) oder geringfügig (§ 10) sind.
Was als geringfügig (= Bagatellnutzung) gilt, steht wiederum in § 10:
- bis zu 15 Sekunden je eines Videos oder Musikstücks,
- bis zu 160 Zeichen je eines Textes,
- bis zu 125 Kilobyte je eines Fotos, Bildes oder einer Grafik.
Das aber auch nur, sofern die Nutzung nicht zu kommerziellen Zwecken oder nur zur Erzielung unerheblicher Einnahmen dient.
Diese Vorschrift dient aber nur dem Schutz vor Overblocking. Es bedeutet nur, dass solche Inhalte nicht automatisch gesperrt werden dürfen und bis zu einer menschlichen Überprüfung durch die Plattform online bleiben müssen. Sind die Prüfer danach aber der Ansicht, es liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, muss der Inhalt doch gesperrt werden. Sprich: Ein "Freifahrtschein" ist diese 15-Sekunden-Regel keineswegs!
Wer erst jetzt auf die Regelungen der Instagram-Musikrichtlinie aufmerksam wird und nichts von den Möglichkeiten der Sound Collection wusste, hat eventuell schon mehrere Reels mit Musik ohne Lizenz auf seinem Account hochgeladen. Sollten Account-Betreiber nun besser auch "alte" Beiträge, Reels und Storys mit kritischer Musik löschen oder überarbeiten?
Grundsätzlich besagt die Musikrichtlinie, dass Unternehmen die Musik nicht lizenzfrei nutzen dürfen. Deshalb würde ich empfehlen, um auf der sicheren Seite zu sein und Ärger zu vermeiden, die Postings zu überarbeiten. Denn es ist klar, dass Meta nur Musiklizenzen für die private Nutzung besitzt. Unternehmen, Influencern, Selbstständigen und Co. sollten deshalb die Nutzung von Musik, die von Instagram bereitgestellt ist, auf jeden Fall vermeiden und auch die alten Posts an die Rechtslage anpassen.
Da man Audiodateien nicht aus Reels löschen kann, müssen nicht-private Account-Betreiber die Musik also entweder nachlizenzieren oder Beiträge komplett löschen – ist das richtig?
Ja, das ist dann richtig. Man kann etwa das Posting neu hochladen, ohne die Audiospur zu verwenden. Bei der Frage nach einer Nachlizenzierung sollte man allerdings bedenken, dass man den Rechteinhaber darauf aufmerksam macht, möglicherweise bereits seit Längerem ein Posting online zu haben, für das man keine Lizenzgebühren gezahlt hat – dies birgt natürlich bei wenig kulanten Rechteinhabern ein Kostenrisiko.
Gelten die Musikrichtlinien von Instagram ebenso für die dort angebotenen Soundeffekte?
Dies lässt sich nicht pauschal sagen, weil es immer um die Frage geht, ob ein "Werk" im Einzelfall urheberrechtlichen Schutz erhält. Dies ist nur bei (halbwegs) kreativen Schöpfungen der Fall. Bei manchen Sounds dürfte ein solcher Schutz in der Regel hingegen nicht vorliegen. In Ausnahmefällen kann aber auch einmal eine kurze Tonsequenz urheberrechtlich schutzfähig sein. Hier sollte man sich besser darauf verlassen, ob Instagram einem ohne Lizenz erlaubt, die Sequenz zu nutzen oder nicht, und keine Risiken eingehen.
Wie sichert man sich bei der Verwendung von Musik aus Online-Bibliotheken grundsätzlich am besten ab, um nach einer Verwendung keine rechtlichen Probleme zu bekommen?
Als erstes gilt natürlich, dass die Nutzungsrechte eingehalten werden müssen. Das bedeutet, dass man nur Musik nutzen darf, wenn eine entsprechende urheberrechtliche Lizenz besteht. Die kann man zum Beispiel direkt vom Rechteinhaber, der GEMA oder über CC-Lizenzen aus entsprechenden Datenbanken erhalten. Doch auch wenn eine Musik-Bibliothek behauptet, dass entsprechende Lizenzen bestehen, ist Vorsicht geboten. Denn das muss nicht immer stimmen und Unwissenheit schützt den Verwender der Musik nicht vor einer Abmahnung. Ein gewisses Rest-Risiko besteht bei solchen Angeboten. Man sollte sich also vorher über die Bewertungen anderer Nutzer schlau machen, ob es sich um einen seriösen Anbieter handelt. Auch ein Blick ins Impressum kann hilfreich sein – sitzt der Anbieter auf den Bahamas, ist das eher kein gutes Indiz.
Tipps zu Musik, die Gewerbetreibende für Social-Media-Kanäle verwenden können, gibt es etwa unter medienpaedagogik-praxis.de. Bei jedem Anbieter sollten Handwerksbetriebe prüfen, welche Lizenzen und Kosten im Einzelfall greifen.