Angst! Und das nach dem Urlaub. Durchsucht der Zoll mein Gepäck? Muss ich eine Strafe für meine Urlaubsschnäppchen zahlen? Die App "Zoll und Reise" des Bundesfinanzministeriums erspart das mulmige Gefühl am Flughafen, indem es gängige Fragen klärt und erlaubte Freimengen berechnet.
Kennen Sie dieses Gefühl: Sie kommen entspannt aus dem Urlaub zurück, haben dort ein paar tolle Schnäppchen gemacht und beim Verlassen des Flughafens am Ende des Urlaubs stehen Zollbeamte. Sie haben ein ungutes Gefühl und fragen sich "Muss ich befürchten, dass der Zoll meine Koffer durchsucht und ich vielleicht Zoll und eine Strafe für meine Mitbringsel zahlen muss?". Damit Sie dieses Gefühl in diesem Jahr nicht erleben müssen, hat das Bundesfinanzministerium seine App "Zoll und Reise" aktualisiert.
Die App "Zoll und Reise" hilft Urlaubern schnell und einfach herauszufinden, welche Waren bei der Einreise nach Deutschland erlaubt sind und von welchen Waren man besser die Finger lassen sollte. Die App enthält auch einen Freimengenrechner. Damit sind Sie schnell im Bilde, wie viel Stangen Zigaretten oder wie viel Alkohol für den privaten Gebrauch zollfrei eingeführt werden dürfen. Infos hält die App auch für Plagiate bereit. Das Gute an der App Zoll und Reise: Installieren Sie diese noch in Deutschland, brauchen Sie bei Aufruf der App später keine Internetverbindung mehr.
Urlaubsmitbringsel: Vorsicht bei Zigaretteneinfuhr aus dem EU-Ausland
Reisen Sie aus der EU nach Deutschland ein, sind normalerweise Einfuhren bis zu 800 Zigaretten zum privaten Gebrauch pro Person zollfrei. Doch reisen Sie aus folgenden Ländern an, gilt bis Ende 2017 eine Obergrenze von 300 Zigaretten pro Person: Bulgarien, Kroatien, Lettland, Litauen, Ungarn und Rumänien (§ 22 Abs. 3 Tabaksteuergesetz).
Steuertipp: Informationen zur App "Zoll und Reise" finden Sie in der Mitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 27.6.2017 hier . dhz
Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv .
