Einen Oldtimer als Dienstwagen fahren und dabei auch noch Steuern sparen: Für Gewerbetreibende und Freiberufler kann sich das Modell des Oldtimer-Leasings lohnen, denn sie können die Kosten als Betriebsausgaben absetzen. Allerdings müssen dabei berufliche Motive im Vordergrund stehen.

Wer als Selbstständiger oder Gewerbetreibender wenige Ausgaben hat, kann diese in der Steuererklärung nicht mit den Einnahmen verrechnen und zahlt am Ende mehr ans Finanzamt. So auch bei dem freiberuflichen Fotograf Franz Meier. Eigentlich läuft sein Geschäft wie geschmiert, doch sein Steuerberater rät dringend zu ein paar Ausgaben. So kann er beispielsweise durch einen Dienstwagen die Abgaben drücken.
Da Franz Meier ein großer Fan von alten Klassikern auf dem Automarkt ist, kann er hier das recht neue Geschäftsmodell des Oltimer-Leasings nutzen. Dieser hypothetische Fall zielt auf einen Trend, der in den vergangenen Jahren mit dem Boom für Old- und Youngtimer entstanden ist. Denn immer mehr Unternehmen verleasen und vermitteln auch Dienstwagen, die ein bisschen aus der Reihe fallen.
Spaßfaktor für kleine Raten
"Das ist für die Freunde klassischer Fahrzeuge ein lukratives Modell", sagt Rolf Huber von AIL Classic Leasing in Polling, der sich selbst als Pionier dieser Sparte und als Marktführer bezeichnet. "Wir vermitteln auf diese Weise rund 200 Fahrzeuge im Jahr – die meisten davon in einer Preisklasse zwischen 20.000 und 80.000 Euro."
"Allerdings rentiert sich das Oldtimer-Leasing nur für Freiberufler und Gewerbetreibende", schränkt Huber ein. Denn der Clou dieses Modells liegt in der Nutzung als Dienst- oder Firmenwagen. So könne man nicht nur mit kleinen Monatszahlungen ein Fahrzeug mit großem Spaßfaktor benutzen, sondern auch einen Großteil seiner Kosten als Betriebsausgaben geltend machen und den Wagen am Ende relativ günstig in das Privatvermögen übernehmen.
Seite 2: Eine Beispielrechnung und wie das Finanzamt auf das Oldtimer-Leasing reagiert.>>>
Am Beispiel eines Porsche 911 von 1973 rechnet er das vor: Der Kaufpreis liege bei 35.000 Euro. Bei einer Anzahlung von 7.000 Euro und einer monatlichen Rate von 507 Euro bleibe nach 36 Monaten ein Restwert von 14.000 Euro.
Doppelt sparen
"Nur diesen Teil muss der Kunde aus seinem Privatvermögen bestreiten. Der Rest ist eine Betriebsausgabe und wirkt steuermindernd", sagt Huber. "Rechnet man die Steuervorteile mit ein, spart man so schnell je nach persönlichem Steuersatz zwischen 6.000 und 8.000 Euro.
Der Unternehmer spart gleich doppelt Steuern, erläutert Fred Hegewald vom Leasingvermittler VMW Consult aus Leipzig: Einerseits könne er die monatlichen Leasingraten und eventuelle Reparaturen oder Restaurierungsaufwendungen als laufende Kosten geltend machen und die Einmalzahlung in seine Abschreibungen aufnehmen. Und andererseits müsse er nur einen sehr geringen geldwerten Vorteil versteuern.
"Der Satz liegt bei einem Prozent des Fahrzeugwertes pro Monat", erläutert Hegewald. Allerdings bezieht sich dies nicht auf den Kaufpreis, sondern auf den Neupreis bei der Erstzulassung.
Berufliche Motive parat haben
Steuerexperten sehen das Oldtimer-Leasing allerdings ein wenig kritischer. "Man muss bei solchen Verträgen die Angemessenheit beachten", sagt Nora Schmidt-Kesseler von der Bundessteuerberaterkammer in Berlin. So dürften Aufwendungen, die die Lebensführung berühren, den Gewinn nicht unangemessen mindern.
Stehe für die Anschaffung und Nutzung eines bestimmten Fahrzeugs eine private Motivation im Vordergrund, könne das die Unangemessenheit der Anschaffungskosten begründen. Dann wären die mit dem Oldtimer verbundenen Kosten nicht oder nur anteilig als Betriebsausgabe abzugsfähig.
So urteilte auch das Finanzgericht Baden-Württemberg (Az.: 6 K 2473/09), das Oldtimer als Dienstwagen als unangemessener Repräsentationsaufwand angesehen werden können. Wer das Oldtimer-Leasing als Steuersparmodell nutzen möchte, muss also immer berufliche Motive dafür anführen können. Das Finanzamt macht grundsätzlich bei der Firmenwagenbesteuerung keinen Unterschied zwischen einem geleasten Neuwagen oder Klassiker. dhz/dpa