Mit der Mischkalkulation können Handwerksunternehmer ihre Kosten und Gewinnzuschläge unterschiedlich auf Lohn und Material verteilen. So haben sie Spielraum – und der Kunde kann Angebote besser vergleichen. Doch was gehört alles zu einer Mischkalkulation – und welche Fallstricke lauern?

Um den Kunden aufzuklären und manche Kostendiskussion zu vereinfachen, haben einige Handwerksbetriebe Beispielrechnungen parat, aus welchen Positionen sich die Handwerkerstunde zusammensetzt. Doch nicht nur die Lohnkosten werden hinterfragt und diskutiert. Auch zu den Materialkosten und vor allem zu den sogenannten Mischkalkulationen tauchen Fragen auf – von Kunden und Handwerkern. Was genau verbirgt sich dahinter? Wer kalkuliert so? Und wer profitiert davon?
Die Kalkulation der eigenen Handwerkerleistungen ist deshalb nicht so einfach, weil es sich um einen ständig zu erneuernden Posten handelt. Preise ändern sich, Abgaben und Löhne ebenso. Wer ein Angebot erstellt, kann sich deshalb in der Regel nur für eine gewisse Zeit daran binden. Für die Kalkulation wiederum gibt es verschiedene Modelle – entweder sehr detailliert bezogen auf einzelne Positionen wie Löhne, Material und sogenannte Gemeinkosten, komplett pauschal oder als sogenannte Mischkalkulation.
Mischkalkulation gibt Gestaltungsmöglichkeiten
Die Mischkalkulation ist im Handwerk unabhängig von Gewerk und Betriebsgröße weit verbreitet. Denn sie bietet Betrieben gewisse Gestaltungsmöglichkeiten. Hier kommen die angesprochenen "Gemeinkosten" ins Spiel. Betriebliche Gemeinkosten beziehen sich auf Ausgaben des Unternehmens für die Gehälter der Büromitarbeiter, Raumkosten, Heizung, Strom, Wasser, Gas, betriebliche Steuern, Kfz-Kosten, Gebäude- und Maschineninstandhaltung, betriebliche Versicherungen, Werbung, Reisekosten und auch Zinsen für Kredite. Anteile dieser Kosten müssen bei jedem Auftrag einberechnet werden. Sie sind auch Teil der Berechnung der Handwerkerstunde.
Und sie bieten Handwerkern Gestaltungsspielraum, wenn sie ihren Kunden trotz Mischkalkulation eine Aufschlüsselung der Kosten vorlegen wollen, sagt Stefan Maier. Stefan Maier ist Betriebsberater bei der Handwerkskammer Region Stuttgart und hilft Handwerksbetrieben, wenn sie die für sie richtige Form der Abrechnung erstellen möchten. Und dabei muss ein Handwerksbetrieb auch berücksichtigen, dass der Kunde Vergleichsmöglichkeiten braucht. Er holt sich meist mehrere Angebote ein und benötigt dann Anhaltspunkte, die er bestenfalls in mehreren Kostenvoranschlägen wiederfindet.
Wie können Handwerker die Stundensätze niedriger ausweisen?
"Viele Kunden – vorwiegend Privatkunden – sind preisempfindlich bezüglich des Stundenverrechnungssatzes. Diesen können Sie einfach vergleichen", sagt dazu der Betriebsberater. Seiner Erfahrung nach sind viele Handwerker dazu übergegangen, diesen etwas moderater anzusetzen und dafür den Gemeinkostenzuschlag beim Material etwas höher anzusetzen. Stefan Maier definiert den Begriff der Mischkalkulation so, dass der Handwerksunternehmer seine Kosten und seine Gewinnaufschläge zwischen Lohn und Material unterschiedlich verteilt.
Konkret heißt das, dass er einerseits bei beidem einen Aufschlag einberechnet, um selbst einen Gewinn zu erzielen und die Gemeinkosten decken zu können. Andererseits kann er den Aufschlag prozentual auch unterschiedlich gewichten, damit der Kunde beim Blick auf den Stundensatz einen ähnlichen Preisrahmen vorfindet wie bei den Mitbewerbern.
Mischkalkulation: Was gilt bei öffentlichen Aufträgen?
Aber ist es überhaupt erlaubt, eine derart flexible Mischkalkulation zu erstellen? Sie ist weit verbreitet bei Privatkunden, aber bei öffentlichen Ausschreibungen unzulässig. "Preise für einzelne Positionen einer Ausschreibung dürfen nicht bewusst über oder unter der internen Kalkulation sein", sagt dazu Stefan Maier. Der Nachweis, dass dies erfolgt ist, wird seiner Meinung nach aber im Einzelfall schwierig sein.
Dürfen Handwerker beim Material aufschlagen?
Und dann wäre noch die Frage danach, ob und wie viel Handwerker denn überhaupt über die Materialkosten mitverdienen dürfen oder sollten. Schließlich sind sie weder Hersteller noch Händler. Doch dazu sagt der Betriebsberater klar: "Ein Materialaufschlag ist betriebswirtschaftlich sinnvoll und legitim. Der Handwerksunternehmer muss das Material bei seinem Lieferanten auswählen, bestellen, eventuell lagern und dann zum Kunden transportieren." So empfiehlt er einen derartigen Aufschlag für diese Leistungen unbedingt. Ob dieser Aufschlag dann bei zehn Prozent oder 20 Prozent oder sogar 30 Prozent liegt, das hänge vom Produkt, der Gesamtleistung und von der Kalkulationsmethode ab. Als Vergleich dazu nennt Stefan Maier die Modebranche, in der Preisaufschläge von 200 bis 300 Prozent bei den Händlern nicht unüblich seien.
Und noch ein Tipp zur Mischkalkulation: Da Personalkosten aus Handwerkerrechnungen (haushaltsnahe Dienstleistungen, § 35 EstG) von der Steuer abgesetzt werden können, wollen die meisten Handwerkskunden dazu auch konkrete und separate Angaben auf der Rechnung sehen. Zwar gibt es dazu keinen gesetzlichen Anspruch. Dennoch ist die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen laut Stefan Maier auch ein "Verkaufsargument", das Betriebe nutzen sollten. Dabei reicht es allerdings aus, wenn die Rechnung die Personalkosten pauschal ausweist im Sinne von § 35 EstG.