Steuer aktuell Minijobs- und Midijobs: Ab 2013 mehr Gehalt

Ist Ihr Handwerksbetrieb auf Aushilfskräfte angewiesen, dürfen diese ab 2013 mehr verdienen. Die Fraktionen der CDU/CSU du FDP sprachen sich in ihrem Gesetzesentwurf (BT-Drucks. 17/10773) dafür aus. Eine weitere Änderung ist für Mini- und Midijobber geplant.

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Aushilfskräfte sollen ab 1. Januar 2013 im Rahmen eines Minijobs monatlich 450 Euro verdienen dürfen und im Rahmen eines Midijobs mit der Gleitzonenregelung bis zu 850 Euro pro Monat. Der Bundestag weist in einer Meldung darauf hin, dass diese Neuregelung für Arbeitnehmer rund 22 Euro Mehrausgaben bedeuten wird (hib – heute im Bundestag Nr. 433). Doch welche Mehrbelastungen sollen das sein?

Mehrbelastungen durch höheres Gehalt und höhere Abgaben 

Die Zahl, die im ersten Moment aufhorchen lässt, ist schnell erklärt. Zum einen entstehen einem Unternehmer natürlich 50 Euro mehr Gehalt pro Monat, was sich jedoch durch die Mehrarbeit des Mini- oder des Midijobbers wieder rechnet. Die einzige Mehrbelastung sind die pauschalen Abgaben von 30 Prozent. Wurden bei 400 Euro Gehalt bisher 120 Euro pro Monat fällig, sind es ab 2013 bei 450 Euro Gehalt monatlich 15 Euro mehr.

Tipp: Neu ist ab 2013 auch, dass Minijobber und Midijobber verpflichtend in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert sind. Nur auf Antrag können Aushilfskräfte dann von der Versicherungspflicht befreit werden. Bislang ist es genau umgekehrt. dhz

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