Kleine Blockheizkraftwerke, so genannte Mini-KWK-Anlagen, werden ab 1. April wieder gefördert. Anträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden.
Ab 1. April 2012 werden wieder kleine Blockheizkraftwerke, so genannte Mini-KWK-Anlagen, gefördert. Das teilt das Bundesumweltministerium mit. Anträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden.
KWK-Anlagen erreichen durch die Nutzung der bei der Stromerzeugung anfallenden Abwärme eine besonders hohe Brennstoffausnutzung und sind daher besonders klimafreundlich. Wie das Bundesumweltministerium mitteilt, sollen deshalb neue Fördermittel vergeben werden.
Förderung je nach Leistung
Neue Mini-KWK-Anlagen bis 20 Kilowatt in Bestandsbauten können somit einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist. So gibt es für sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Anlagen mit einer Leistung von 1 Kilowatt 1.500 Euro, für große Anlagen mit 19 Kilowatt hingegen 3.450 Euro.
Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem, dass die Anlagen die anspruchsvollen Effizienzanforderungen der EU-KWK-Richtlinie für Kleinstanlagen deutlich übertreffen. dapd