Lohnuntergrenze 8,50 Euro Mindestlohn: Schwarz-Rot streitet um Altersgrenze

Noch in dieser Woche soll der Referentenentwurf für den gesetzlichen Mindestlohn stehen. Am Dienstag Abend haben die Spitzen der drei Koalitionsparteien darüber beraten. Strittig ist die Altersgrenze für die flächendeckende Lohnuntergrenze von 8,50 Euro. Bei weiteren Ausnahmen zeichnet sich eine Klärung ab.

Jugendliche sollen nicht durch den Mindestlohn, der sie in ungelernten Jobs erwartet, von einer Ausbildung abgehalten werden. - © Foto: auremar/fotolia

Dass es der gesetzliche Mindestlohn in den schwarz-roten Koalitionsvertrag geschafft hat, verbucht die SPD für sich als großen Erfolg. Doch seitdem die Bundesregierung an der Umsetzung arbeitet, gibt es Streit über mögliche Ausnahmen. Von Anfang an wurde betont, dass Azubis vom Mindestlohn ausgenommen werden sollen. Damit Jugendliche nicht auf eine Berufsausbildung verzichten und für einen höheren Lohn als ungelernte Kraft arbeiten, soll eine Altersgrenze gelten.

"Niemand über 18 wird in Zukunft weniger als 8,50 Euro verdienen", verteidigte SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann die Pläne von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vor einem Treffen der Parteispitzen. CDU und CSU setzen sich allerdings für eine höhere Altersgrenze ein und haben die Wirtschaft hinter sich.

Ausnahmen bei Praktikanten und in Ehrenämtern

Kanzlerin Angela Merkel (CDU), SPD-Chef Sigmar Gabriel und CSU-Chef Horst Seehofer kamen am Dienstagabend zu einem vertraulichen Dreier-Treffen zusammen, um die Details des Gesetzes für den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn unter sechs Augen zu klären – noch diese Woche soll der Referentenentwurf an die anderen Ressorts verschickt werden.

Eine öffentliche Stellungnahme dazu gab es bislang nicht. Horst Seehofer stellte allerdings eine Einigung in Aussicht. "Wir wollen die Idee des Mindestlohns nicht infrage stellen", sagte der bayerische Ministerpräsident dem "Handelsblatt". Er verlangte aber, Praktikanten und Ehrenamtliche, die eine Aufwandsentschädigung erhalten, auszunehmen. An Ausnahmen für Rentner hält die CSU dagegen nicht weiter fest. "Rentner wollen zu Recht keine altersbezogene Unterscheidung".

Altersgrenze 21 oder 25 Jahre?

Wie bereits Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer, der eine Altersgrenze von 25 Jahren gefordert hat, brachten auch Unionspolitiker eine höhere Altersgrenze als 18 Jahre ins Spiel. "Ich glaube, dass diese Grenze zu niedrig ist", sagte CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt. Jugendlichen dürfe kein Anreiz gegeben werden, statt einer Ausbildung einen Job für Unqualifizierte anzunehmen.

An die Grenze von 25 Jahren möchte sich bislang allerdings niemand anschließen. Die Rede ist nun von 21 Jahren. So sagte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU): "Fast 60 Prozent der Jugendlichen sind älter als 18 Jahre, wenn sie eine Ausbildung beginnen. Das spricht dafür, die Altersgrenze heraufzusetzen." Der CDU-Wirtschaftspolitiker Christian von Stetten betonte in der "Rheinischen Post": "Eine Altersgrenze von 21 Jahren beim Mindestlohn ist das Mindeste."

Oppermann pocht dagegen darauf, dass es keine Ausnahmen gebe. "Wir setzen den Koalitionsvertrag um." Der gesetzliche Mindestlohn werde dazu führen, "dass vier Millionen Menschen vermutlich die größte Lohnerhöhung ihres Lebens bekommen". Verdi-Chef Frank Bsirske mahnte: "Alle bisher vorgetragenen Ausnahme-Wünsche sind unbegründet und überflüssig." dhz/dpa