Saisonarbeiter und Praktikanten Mindestlohn: Regierung erweitert Ausnahmen

Allgemein, gesetzlich und flächendeckend sollte der Mindestlohn einst werden. Doch dann begann die Diskussion über die Ausnahmen für Azubis, Langzeitarbeitslose, Praktikanten und Saisonarbeiter. Beendet ist sie nun erst wenige Tage vor der Abstimmung am Donnerstag im Bundestag. Diese Ausnahmen sollen ab 2015 gelten.

Freiwillige Schnupperpraktika: Praktikanten sollen künftig statt für nur für sechs Wochen für drei Monate keinen Mindestlohn bekommen. - © Foto: AMH

Mit der Möglichkeit, jetzt noch branchenabhängige Lohnuntergrenzen per Tarifverhandlung zu vereinbaren, die dann bis 2017 gelten, hat die schwarz-gelbe Koalition für einige Berufszweige eine Übergangsregelung zum gesetzlichen Mindestlohn geschaffen. Welche Branchen das in diesem Jahr noch vorhaben, wird sich noch zeigen. Erste Gespräche laufen derzeit bereits. Für fast alle anderen gilt ab dem 1. Januar 2015 die allgemeine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro brutto pro Stunde.

Altersgrenze kein Thema

Doch das "fast" ist der Knackpunkt, der in den vergangenen Tagen – kurz vor der Abstimmung am Donnerstag im Bundestag – für erneuten Streit sorgt. Die geplanten Ausnahmen sind der Wirtschaft zu wenig und den Gewerkschaften zu viel. Am Montag hatten Verbände, Sachverständige und Lobbyvertreter die Chance, ihre Bedenken nochmals vorzutragen. Dann berieten die Fraktionsspitzen von Union und SPD erneut über die Ausnahmen.

Im Fokus standen dabei neben den Zeitungsausträgern, für deren Arbeitgeber nun eine zweijährige Übergangszeit gelten soll, vor allem die Ausnahmen für Saisonarbeiter und Praktikanten. An der viel kritisierte Altersgrenze von 18 Jahren, für die unter anderem auch das Handwerk eine Anhebung auf 21 Jahre gefordert hatte, wurde allerdings nicht mehr gerüttelt.

Ausnahmen sollen nun wie geplant gelten für:

  • Auszubildende,
  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss,
  • ehrenamtlich Tätige
  • Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten eines neuen Jobs

Überarbeitet wurden nun nochmals die Ausnahmen für:

  • Praktikanten, die ein verpflichtendes Praktikum im Rahmen von Schule oder Studium oder ein Orientierungspraktikum absolvieren. Für sie wird kein Mindestlohn fällig. Freiwillige Praktika mit Ausbildungsbezug im Studium oder in der Ausbildung sollen statt nur für sechs Wochen für drei Monate vom Mindestlohn ausgenommen sein.
  • Saisonarbeiter aus dem Ausland konnten bislang für 50 Tage angestellt werden, ohne dass für sie Sozialabgaben fällig werden. Diese Frist soll einem Bericht des "Handelsblatts Online" zufolge auf 70 Tage ausgedehnt werden. Arbeitgeber können dann die Kosten für Unterkunft und Verpflegung für diese Zeit vom Mindestlohn abziehen und so weniger bezahlen.
Am Donnerstag geht der Gesetzesentwurf in die Abstimmung im Bundestag. Erwartet wird eine scharfe Debatte. Welche Details neben den Ausnahmen vereinbart sind, lesen Sie hier.>>> jtw