Tarifabschluss im Gerüstbauerhandwerk Mindestlohn für Gerüstbauer steigt zum 1. Oktober 2023

Zum 1. Oktober 2023 steigen Mindestlohn und Ausbildungsvergütung im Gerüstbauerhandwerk. Der Mindestlohn für Gerüstbauer liegt dann bei 13,60 Euro. Ein Jahr später gibt es eine weitere Erhöhung. Alle Zahlen im Überblick.

Gerüstbauer bei der Arbeit. - © Kara - stock.adobe.com

Ab 1. Oktober 2023 erhalten Beschäftigte im Gerüstbauerhandwerk einen höheren Mindestlohn. Auch Azubis freuen sich über mehr Geld. Die genauen Zahlen im Überblick:

Mehr Mindestlohn für Gerüstbauer

Der Mindestlohn im Gerüstbauerhandwerk ist zuletzt zum 1. Oktober 2022 auf 12,85 Euro gestiegen. Am 1. Oktober 2023 tritt der neue Tarifvertrag Mindestlohn in Kraft. Damit steigt der Mindestlohn im Gerüstbauerhandwerk zum 1. Oktober 2023 auf 13,60 Euro und zum 1. Oktober 2024 auf 13,95 Euro.

Für Gerüstbauer gilt bereits seit 2013 ein eigener Mindestlohn. Im Laufe der Jahre ist der Mindestlohn angestiegen, wie die Tabelle zeigt:

JahrMindestlohn
1. Mai 201610,70 Euro
1. Mai 201711,00 Euro
1. Mai 201811,35 Euro
1. Juni 201911,88 Euro
1. August 202012,20 Euro
1. Oktober 202112,55 Euro
Seit 1. Oktober 202212,85 Euro
Ab 1. Oktober 202313,60 Euro
Ab 1. Oktober 202413,95 Euro

Für den Tarifvertrag Mindestlohn ist die Allgemeinverbindlichkeit bereits beantragt, teilt der Bundesverband Gerüstbau mit. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales müsse ihn nur noch für allgemeinverbindlich erklären – wann dies geschehe, bleibe aber abzuwarten.

Ausbildungsvergütung im Gerüstbauerhandwerk

Zum 1. Oktober 2023 steigt auch die Ausbildungsvergütung im Gerüstbauerhandwerk:

AusbildungsjahrAusbildungsvergütung seit 1. Oktober 2021Ausbildungsvergütung seit 1. Oktober 2022Ausbildungsvergütung ab 1. Oktober 2023
1.915 Euro965 Euro1.050 Euro
2.1.135 Euro1.195 Euro1.245 Euro
3.1.405 Euro1.475 Euro1.515 Euro
Quelle: Bundesverband Gerüstbau/IG BAU

Ecklohn im Gerüstbauerhandwerk

Der Ecklohn im Gerüstbauerhandwerk ist zuletzt zum 1. Oktober 2022 um 2,5 Prozent auf 17,47 Euro gestiegen. Er liegt bei 17,91 Euro (vorher 17,47 Euro).

Unter Ecklohn versteht man den Lohn, der nach einem Tarifvertrag für einen Facharbeiter nach zweijähriger Tätigkeit gezahlt werden muss. Nicht jede Branche hat einen Ecklohn und im Laufe der Zeit hat dieser an Bedeutung verloren. Wo es noch Ecklöhne in den Tarifverträgen gibt, können sich Arbeitnehmer auch darauf berufen – allerdings nur dann, wenn ihr Arbeitsverhältnis einem entsprechenden Tarifvertrag unterliegt. Trifft das zu, spricht man von Tarifbindung. Wird ein Tarifvertrag ausgehandelt, muss der Arbeitgeber sich an die Bedingungen halten, die darin definiert sind.

So liefen die Tarifverhandlungen ab

Bei den Abschlüssen der aktuellen Tarifverhandlungen handelt es sich lediglich um Teilabschlüsse. Marcus Nachbauer von der Arbeitgeberseite fasste diese wie folgt zusammen: "Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten war es der Tarifkommission wichtig, den zeitnahen Anschluss an den Ende September auslaufenden Mindestlohntarifvertrag zu sichern. Auch im Hinblick auf einen fairen Wettbewerb ist dies ein wichtiges Signal."

Keinen Abschluss konnten die Parteien bislang bei den Lohntarifverhandlungen erzielen. Die IG BAU fordert eine Erhöhung um 7,4 Prozent im ersten und 4,5 Prozent im zweiten Jahr. Die Arbeitgeber bieten fünf Prozent im ersten und drei Prozent im zweiten Jahr an. Zuletzt war zu hören, dass die Arbeitnehmer auch eine Erhöhung um 6,5 Prozent bei einer Laufzeit von zwölf Monaten akzeptieren würden, die Arbeitgeber machten jedoch nur Zugeständnisse beim Urlaubsgeld und den Rentenbezügen.

>>> Lesetipp: Tarifverhandlungen im Gerüstbauer-Handwerk: Das ist der Stand

Sie nutzen ein kostenloses Angebot der Deutschen Handwerks Zeitung. Die hier bereitgestellten Informationen wurden mit größter Sorgfalt recherchiert und zusammengestellt. Sie ersetzen jedoch keine fachliche Beratung. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei auch um Informationen aus unserem Archiv handeln kann, die sich im Laufe der Zeit überholt haben. Die Aktualität eines Artikels wird auf unserer Internetseite stets über der Überschrift angezeigt.

Individuelle Fragen kann und wird die Redaktion nicht beantworten.