Das zukünftige Micro-Bilanz-Gesetz soll kleine Kapitalgesellschaften entlasten. Doch die Politik ist dabei auf halber Wegstrecke stehen geblieben.
Burkhard Riering
Es sind zunächst einmal gute Nachrichten: Durch ein neues Gesetz werden kleine Kapitalgesellschaften beim Veröffentlichen der Bilanz entlastet. Allerdings wird die Reform des Micro-Bilanz-Gesetzes nicht konsequent umgesetzt.
Das Gesetz sorgt zum Beispiel dafür, dass es in Zukunft ausreicht, die Zahlen im elektronischen Bundesanzeiger zu hinterlegen – statt sie im Bundesanzeiger veröffentlichen zu müssen. Wer Einblick erhalten will, muss dann kostenpflichtig eine Kopie bestellen. das hält womöglich einige neugierige davon ab, den Betrieben in die Karten zu schauen. So weit, so gut.
Doch ist die Reform weit genug gesprungen? Viele Vorschriften gibt es weiterhin, die angekündigten Entlastungen sind letztlich doch überschaubar. Denn der Arbeitsaufwand für die Betriebe bleibt ja bestehen, die Aufarbeitung der Zahlen muss auch weiterhin erledigt werden. Auch auf die saftigen Strafzahlungen wird nicht verzichtet, wenn sich jemand weigert oder wenn ein Betrieb die Frist verpasst.
Von „großen Entlastungen“ kann auch nicht gesprochen werden, wenn man sich die Kostenersparnis anguckt:?Es soll sich um 70 Euro pro Betrieb pro Jahr handeln. Das „Handelsblatt“ notierte bissig-süffig: „Der Berg kreißte und gebar eine Maus.“
Das Bundesjustizministerium setzt mit diesem Gesetz eine EU-Richtlinie um, es macht also nur seinen Job. Doch schon viel früher, im EU-Parlament, hätte man die Frage stellen können, ob dies keine Chance ist, um zum großen Entbürokratisierungsschlag auszuholen. Es wäre eine gute Möglichkeit gewesen, statt nur mit Paragraphen zu hantieren.
Überhaupt scheint das Brüsseler Reizthema Entbürokratisierung, die vor einigen Jahren mit der zuständigen Stoiber-Gruppe so gut angelaufen ist, gerade ins Stocken zu geraten. Zumindest aus Sicht des Handwerks: Neben dem Micro-Bilanz-Gesetz ärgert das Handwerk derzeit vor allem die Tachographenpflicht, die bloß neue Hürden für den Wirtschaftsbereich aufbaut.
Es wäre schade, wenn diese praxisfernen Gesetze die ganze Arbeit der EU beschädigten. Doch noch kann eventuell nachgearbeitet werden, die Verbände arbeiten mit der Bundesregierung daran. Hilft das auch nichts mehr, dann hat das neue Micro-Bilanz-Gesetz den Namen verdient, den es trägt: Es ist wirklich „Micro“.