Meister-Extra und Gründungsprämie Meisterbonus & Co: Hier gibt es Prämien für Meisterschüler

Bayern hat in dieser Woche den Meisterbonus von 2.000 auf 3.000 Euro erhöht. Auch in anderen Bundesländern können sich Handwerker bei bestandener Meisterprüfung spezielle Prämien sichern. In Teilen Deutschlands können Gründer und Betriebsnachfolger außerdem einen Meistergründungsbonus beantragen. Ein Überblick.

Meisterprämie, Meisterbonus, Aufstiegsbonus, Meister-Extra und Gründungsprämie sind Fördermittel, die das Nachfolgeproblem im Handwerk verringern sollen. - © Natee Meepian - stock.adobe.com

Nachfolger dringend gesucht: Das Handwerk altert, viele Betriebsinhaber sind über 55 Jahre alt und bei einem Großteil von ihnen ist nicht geklärt, wer die Firma übernimmt, wenn der Ruhestand ansteht. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat ermittelt, dass in den kommenden fünf Jahren rund 125.000 Betriebe vor einem Generationswechsel stehen.

Eine Nachfolge aus der Familie ist heute kein Standard mehr und nicht immer finden sich geeignete Angestellte für eine Betriebsübernahme. Gewerbeanmeldungen gehen zurück und auch bei den Neugründungen sieht es vielerorts nicht anders aus. Deshalb wollen einige Bundesländer gezielt darauf setzen, Handwerksmeister zu unterstützen – mit Zuschüssen zur Gründung einer Firma oder mit Prämien, die dazu motivieren sollen, eine Weiterbildung zum Handwerksmeister zu machen.

Schließlich gilt der Meister in vielen Gewerken als Voraussetzung für eine Betriebsgründung bzw. Betriebsübernahme unter eigener Regie. Und meistergeführte Betriebe haben meist auch eine längere Lebensdauer.

Meisterbonus & Co: So fördern die Bundesländer Handwerksmeister

Handwerksmeister sollen also gezielt bei ihrer Fortbildung und beim Weg in die Selbstständigkeit gefördert werden. Dafür haben die Bundesländer jeweils ganz eigene Programme aufgelegt. Doch es gibt regionale Unterschiede: Derzeit (Stand März 2023) setzen Berlin, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und noch einige weitere Bundesländer auf die sogenannte Meistergründungsprämie. Handwerker mit einer abgeschlossenen Meisterfortbildung können einen Zuschuss von mehreren tausend Euro bekommen, wenn sie einen Betrieb gründen oder übernehmen.

Den erfolgreichen Besuch der Meisterschule honorieren unter anderem Bayern, Sachsen und das Saarland mit einem "Meisterbonus". Das ist eine Prämie, die das Land den erfolgreichen Prüfungsabsolventen als Einmalzuschuss in Höhe von mindestens 1.000 Euro zukommen lässt. In Thüringen erhalten die jeweils Jahrgangsbesten eines Gewerks zusätzlich zum Meisterbonus eine Einmalzahlung in Höhe von 1.000 Euro. Auch Mecklenburg-Vorpommern vergibt 1.000 Euro extra an besonders gute Meisterschüler.

Sowohl eine Meistergründungsprämie als auch einen Aufstiegs- bzw. Meisterbonus bieten aktuell (Stand März 2023) die Bundesländer Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen an. In Brandenburg gibt es den Meisterbonus in Höhe von 1.500 Euro nicht mehr. Antragsberechtigt waren Handwerker, die ihre Meisterprüfung zwischen dem 1. Dezember 2019 und dem 31. Dezember 2020 erfolgreich abgeschlossen haben. Ebenfalls keinen Meisterbonus gibt es in den Bundesländern Berlin, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt. Laut dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen die Einführung eines Meisterbonus für Mitte diesen Jahres geplant.

Ob das Fördermittel bewilligt wird, hängt davon ab, ob die Kriterien des jeweiligen Bundeslandes erfüllt sind. Hier macht jedes Land eigene Vorgaben (siehe verlinkte Seiten in der Tabelle).

Außerdem gibt es schon seit dem Jahr 1996 das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), kurz Aufstiegs-BAföG. Das auch als "Meister-BAföG" bezeichnete Programm leistet Unterstützung während der Fortbildung unter anderem bei der Finanzierung von Lehrgangs- und Prüfungskosten.

In welchen Bundesländern kann ein Meisterbonus beantragt werden?

BundeslandZuschuss für Meister
Baden-Württemberg1.500 Euro Meisterprämie bei bestandener Meisterprüfung im Handwerk
Bayern3.000 Euro Meisterbonus bei bestandener Fortbildungsprüfung
Bremen4.000 Euro Aufstiegsfortbildungsprämie bei bestandener Fortbildungsprüfung
Hamburg1.000 Euro Meisterprämie bei bestandener Aufstiegsfortbildung
Hessen1.000 Euro Meisterprämie bei bestandener Meisterprüfung im Handwerk
Mecklenburg-Vorpommern 2.000 Euro Meister-Extra bei bestandener Prüfung; 3.000 Euro für die 50 Jahrgangsbesten
Niedersachsen4.000 Euro Meisterprämie bei bestandener Meisterprüfung im Handwerk
Nordrhein-Westfalen2.500 Meisterprämie bei bestandener Meisterprüfung im Handwerk (Geplant ab Mitte 2023)
Rheinland-Pfalz 2.000 Euro Aufstiegsbonus I bei bestandener Fortbildungsprüfung
Saarland1.000 Euro Meisterbonus bei bestandener Meisterprüfung
Sachsen1.000 Euro Meisterbonus bei bestandener Meisterprüfung
Thüringen1.000 Euro Meisterprämie bei bestandener Meisterprüfung sowie weitere 1.000 Euro zusätzlich für die Jahrgangsbesten der Meisterprüfung eines Gewerks
Die Angaben beziehen sich auf den Stand im März 2023. Sie sind von der Deutschen Handwerks Zeitung zu diesem Zeitpunkt zusammengestellt worden.

In welchen Bundesländern kann eine Meistergründungsprämie beantragt werden?

Die Meistergründungsprämie richtet sich an Handwerker, die nach ihrem Meister einen eigenen Betrieb gründen oder übernehmen. In Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein sowie in Thüringen wird der Zuschuss auch dann bezahlt, wenn sich der Meister an einem bestehenden Betrieb beteiligt.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es die Prämie ausschließlich für Meister, die erstmalig einen bestehenden Betrieb übernehmen. Die Gründungsprämie in Niedersachsen gibt es nur für Handwerker, die innerhalb der letzten zwei Jahre einen Betrieb gegründet, übernommen oder sich daran beteiligt haben, und daraufhin einen unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz geschaffen haben. Sachsen, Saarland, Hessen, Hamburg, Bremen und Bayern haben derzeit noch keine Meistergründungsprämie.

Folgende Bundesländer bieten eine Meistergründungsprämie an:

BundeslandMeistergründungsprämie
Baden-WürttembergBis zu 10.000 Euro
BerlinBis zu 15.000 Euro
BrandenburgBis zu 12.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern7.500 Euro
Niedersachsen10.000 Euro
Nordrhein-Westfalen 10.500 Euro
Rheinland-Pfalz 2.500 Euro (Aufstiegsbonus II)
Schleswig-Holstein10.000 Euro
Sachsen-Anhalt 10.000 Euro
Thüringen Bis zu 7.500 Euro
Die Angaben beziehen sich auf den Stand im März 2023. Sie sind von der Deutschen Handwerks Zeitung zu diesem Zeitpunkt zusammengestellt worden.

Meister-BAföG zielgerichtet weiterentwickeln

Um die Fortbildung zum Handwerksmeister weiter zu fördern, setzt sich der ZDH nach eigenen Angaben auf politischer Ebene weiter dafür ein, das "Aufstiegs-BAföG" weiterzuentwickeln. "Ziel ist es, die Fortbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer stärker von den bei ihnen verbleibenden Kurs- und Prüfungsgebühren zu entlasten und darüber eine Gleichstellung von beruflicher und akademischer Bildung zu erreichen", teilt der Verband mit.

Zuletzt wurde der Förderanspruch am 1. August 2020 ausgeweitet und besteht seitdem auf jeder der im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) verankerten Fortbildungsstufen sowie für Fortbildungsabschlüsse, die gleichwertig sind. Damit können bis zu drei Fortbildungen mit dem AFBG gefördert werden.

Damit eine Bildungsmaßnahme förderfähig ist, müssen auf jeden Fall folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Fortbildung setzt einen anerkannten Berufsabschluss voraus (= höherqualifizierende Berufsbildung).
  • Die Fortbildung bereitet auf eine öffentlich-rechtlich geregelte Prüfung vor.
  • Die Fortbildung umfasst eine gesetzlich geregelte Zahl an Unterrichtungsstunden.

Laut ZDH geht es nun darum, diese Form der Fortbildungsförderung so auszubauen, dass bestehende finanzielle Hürden für die Teilnahme an einer Meisterqualifizierung weiter gesenkt und Unternehmerpersönlichkeiten gestärkt werden. Dies kann zum Beispiel darüber erreicht werden, dass der Zuschuss zu den Kurs- und Prüfungsgebühren erhöht wird und dass für Meister eine zweite Fortbildung auf der gleichen Fortbildungsstufe ohne Probleme mit Aufstiegs-BAföG gefördert wird.