Meister-Extra und Gründungsprämie Meisterbonus & Co: Hier gibt es Prämien für Meisterschüler und Gründer

Meisterabsolventen können Prämien von mehreren tausend Euro bekommen. Gründen sie einen Betrieb, geben viele Bundesländer eine zusätzliche finanzielle Unterstützung in Form von Meistergründungsprämien. Wie hoch der Meisterbonus jeweils ausfällt, wo man ihn beantragen kann und wo es zusätzlich oder stattdessen eine Meistergründungsprämie gibt – ein Überblick.

Meisterprämie, Meisterbonus, Aufstiegsbonus, Meister-Extra und Gründungsprämie sind Fördermittel, die das Nachfolgeproblem im Handwerk verringern sollen. - © Natee Meepian - stock.adobe.com

Nachfolger dringend gesucht: Das Handwerk altert, viele Betriebsinhaber sind über 55 Jahre alt und bei einem Großteil von ihnen ist nicht geklärt, wer die Firma übernimmt, wenn der Ruhestand ansteht. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat ermittelt, dass in den kommenden fünf Jahren rund 125.000 Betriebe vor einem Generationswechsel stehen.

Eine Nachfolge aus der Familie ist heute kein Standard mehr und nicht immer finden sich geeignete Angestellte für eine Betriebsübernahme. Gewerbeanmeldungen gehen zurück und auch bei den Neugründungen sieht es vielerorts nicht anders aus. Deshalb wollen einige Bundesländer gezielt darauf setzen, Handwerksmeister zu unterstützen – mit Zuschüssen zur Gründung einer Firma oder mit Prämien, die dazu motivieren sollen, eine Weiterbildung zum Handwerksmeister zu machen.

Der Meister gilt in vielen Gewerken als Voraussetzung für die Gründung oder Übernahme eines Betriebs unter eigener Leitung. Zudem weisen meistergeführte Betriebe in der Regel eine längere Lebensdauer auf. Um die Meisterausbildung in Verbindung mit bestehenden Förderungen nahezu kostenfrei zu gestalten, haben mehrere Bundesländer in den vergangenen Jahren ihre Meisterprämien erhöht und ausgeweitet. In Bayern gibt es beispielsweise 3.000 Euro als Bonus für das Bestehen der Meisterprüfung. Seit Juni 2024 wird auch in Hessen eine Prämie von 3.500 Euro gezahlt. In Berlin wurde der Meisterbonus im Jahr 2024 eingeführt und er beträgt dort sogar bis zu 6.000 Euro.

Meisterbonus & Co: So fördern die Bundesländer Handwerksmeister

Handwerksmeister sollen also gezielt bei ihrer Fortbildung und beim Weg in die Selbstständigkeit gefördert werden. Ob sich die kostenlose Meisterausbildung durchsetzt und vielleicht auch von anderen Bundesländern übernommen wird, bleibt abzuwarten. Für eine finanzielle Unterstützung der Handwerksmeister haben die Bundesländer schon jetzt allerdings jeweils ganz eigene Programme aufgelegt. Dabei gibt es regionale Unterschiede: Derzeit (Stand Januar 2026) setzen Berlin, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und noch einige weitere Bundesländer auf die sogenannte Meistergründungsprämie. Handwerker mit einer abgeschlossenen Meisterfortbildung können einen Zuschuss von mehreren tausend Euro bekommen, wenn sie einen Betrieb gründen oder übernehmen.

Den erfolgreichen Besuch der Meisterschule honorieren unter anderem Bayern, Sachsen und das Saarland mit einem "Meister- oder Aufstiegsbonus". Das ist eine Prämie, die das Land den erfolgreichen Prüfungsabsolventen als Einmalzuschuss in Höhe von mindestens 1.000 Euro zukommen lässt. In Thüringen erhalten die jeweils Jahrgangsbesten eines Gewerks zusätzlich zum Meisterbonus eine Einmalzahlung in Höhe von 1.000 Euro. Mecklenburg-Vorpommern vergibt 3.000 Euro extra an bis zu 50 beste Meisterschüler ihres Gewerks.

Sowohl eine Meistergründungsprämie als auch einen Aufstiegs- bzw. Meisterbonus bieten aktuell die Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen an. In Brandenburg gibt es den Meisterbonus in Höhe von 1.500 Euro nicht mehr. Ebenfalls keinen Meisterbonus gibt es in Schleswig-Holstein.

Ob die Fördermittel bewilligt werden, hängt davon ab, ob die Kriterien des jeweiligen Bundeslandes erfüllt sind. Hier macht jedes Land eigene Vorgaben (siehe verlinkte Seiten in der Tabelle).

Außerdem gibt es schon seit dem Jahr 1996 das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), kurz Aufstiegs-BAföG. Das auch als "Meister-BAföG" bezeichnete Programm leistet Unterstützung während der Fortbildung unter anderem bei der Finanzierung von Lehrgangs- und Prüfungskosten.

In welchen Bundesländern kann ein Meisterbonus beantragt werden?

BundeslandZuschuss für Meister
Baden-Württemberg1.500 Euro Meisterprämie bei bestandener Meisterprüfung im Handwerk
Bayern3.000 Euro Meisterbonus bei bestandener Fortbildungsprüfung
Berlin5.000 Euro Meister- und Meisterinnenbonus; 1.000 Euro zusätzlich für Frauen, die einen Meisterabschluss in einem frauenatypischen Handwerksberuf abgelegt haben
Bremen1.300 Euro Aufstiegsfortbildungsprämie bei bestandener Fortbildungsprüfung
Hamburg1.300 Euro Meisterprämie bei bestandener Aufstiegsfortbildung
Hessen3.500 Euro Meisterprämie bei bestandener Meisterprüfung im Handwerk
Mecklenburg-Vorpommern 2.000 Euro Meister-Extra bei bestandener Prüfung; 3.000 Euro für die 50 Jahrgangsbesten
Niedersachsen4.000 Euro Meisterprämie bei bestandener Meisterprüfung im Handwerk
Nordrhein-Westfalen2.500 Euro Meisterprämie bei bestandener Meisterprüfung im Handwerk
Rheinland-Pfalz 2.000 Euro Aufstiegsbonus I bei bestandener Fortbildungsprüfung
Saarland2.000 Euro Aufstiegsbonus bei bestandener Meisterprüfung ab dem 1. Januar 2026
Sachsen2.000 Euro Meisterbonus bei bestandener Meisterprüfung
Sachsen-Anhalt1.000 Euro Meisterbonus PLUS
Thüringen1.000 Euro Meisterprämie bei bestandener Meisterprüfung sowie weitere 1.000 Euro zusätzlich für die Jahrgangsbesten der Meisterprüfung eines Gewerks
Die Angaben beziehen sich auf den Stand im Januar 2026. Sie sind von der Deutschen Handwerks Zeitung zu diesem Zeitpunkt zusammengestellt worden.

In welchen Bundesländern kann man eine Meistergründungsprämie beantragen?

Die Meistergründungsprämie richtet sich an Handwerker, die nach ihrem Meister einen eigenen Betrieb gründen oder übernehmen. In Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein sowie in Thüringen wird der Zuschuss auch dann bezahlt, wenn sich der Meister an einem bestehenden Betrieb beteiligt.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es die Prämie ausschließlich für Meister, die erstmalig einen bestehenden Betrieb übernehmen. Die Gründungsprämie in Niedersachsen gibt es nur für Handwerker, die innerhalb der letzten zwei Jahre einen Betrieb gegründet, übernommen oder sich daran beteiligt haben, und daraufhin einen unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz geschaffen haben. Sachsen, Saarland, Hessen, Hamburg, Bremen und Bayern haben derzeit noch keine Meistergründungsprämie.

Folgende Bundesländer bieten eine Meistergründungsprämie an:

BundeslandMeistergründungsprämie
Baden-Württembergbis zu 10.000 Euro
Berlinbis zu 25.000 Euro
Brandenburgbis zu 12.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern7.500 Euro
Niedersachsen10.000 Euro
Nordrhein-Westfalen bis zu 16.000 Euro
Rheinland-Pfalz 2.500 Euro (Aufstiegsbonus II)
Schleswig-Holsteinbis zu 10.000 Euro
Sachsen-Anhalt 10.000 Euro
Thüringen10.000 Euro als Basisförderung für Gründer und zusätzlich 2.500 Euro für Ausbildungsbetriebe
Die Angaben beziehen sich auf den Stand im Januar 2026. Sie sind von der Deutschen Handwerks Zeitung zu diesem Zeitpunkt zusammengestellt worden.

Meister-BAföG für angehende Handwerksmeister

Als zusätzliche Förderung der Fortbildung zum Handwerksmeister gibt es das "Aufstiegs-BAföG". Diese Förderung setzt allerdings schon im Vorfeld der Weiterbildung an und nicht erst, wenn diese absolviert ist.

Die Förderung mit AFBG umfasst Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, sowie ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag. Grundsätzlich gibt es verschiedene Zuschüsse, die beantragt werden können und sich nach dem individuellen Bedarf richten, etwa für die Fortbildungskosten an sich, für Materialien und den Lebensunterhalt während der Weiterbildung.

>>> Berechnungsbeispiele und viele weitere Infos gibt es hier.