Die Bundesregierung will die berufliche Ausbildungsförderung ausweiten. Für Meister-Schüler in Vollzeit soll der Unterhaltsbetrag von 697 Euro auf 760 Euro erhöht werden. Außerdem sollen auch Bachelor-Absolventen ein Meister-Bafög beantragen können. Die Neuregelungen sollen ab August 2016 gelten.
Karin Birk

Die Erhöhung des Meister-Bafögs ist nach den Worten von Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) schon längst ausgemacht: "Das Kabinett hat im Zuge der Bafög-Novelle bereits beschlossen, dass auch das Meister-Bafög verbessert wird", teilte sie heute anlässlich der Stellungnahme der Regierung zum nationalen Bildungsbericht mit. Die Bundesregierung wolle die berufliche Bildung stärken und den positiven Trend zur Weiterbildung unterstützen.
Wie die Ministerin weiter mitteilte, wird der Unterhaltsbetrag für einen Meisterschüler von 697 Euro auf 760 Euro erhöht. Sie verwies damit auf das Beispiel eines Meisterschülers in Vollzeit ohne Kind. Für Verheiratete mit und ohne Kind steigen die Beträge ebenfalls. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) werde entsprechend geändert. Dabei erfolge die Erhöhung im AFBG zeitgleich mit der Erhöhung des Bafög für Studierende. Das entsprechende Bafög-Änderungsgesetz befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren und soll bis zum 1. August 2016 in Kraft treten .
Einkommensfreibeträge werden erhöht
Die Novelle des AFBG sieht nach den Worten Wankas außerdem eine Erhöhung der Einkommensfreibeträge vor. Das entsprechende Einkommen wird bei der Bedarfsermittlung der Förderung dann nicht angerechnet. Für den Teilnehmer wachse der Freibetrag von 255 auf 290 Euro, für den Ehegatten von 535 auf 570 Euro und je Kind von 485 auf 520 Euro, heißt es im Ministerium.
Mit der Novelle des AFBG sollen darüberhinaus die Fördermöglichkeiten erweitert werden. "Mit dem Meister-Bafög wollen wir neben dem ,klassischen’ beruflichen Aufsteiger und Studienabbrechern mit beruflicher Qualifikation auch den Weg zum Meister unterstützen, wenn jemand bereits erfolgreich studiert hat und jetzt einen Handwerksbetrieb übernehmen will", ergänzte sie. Bisher schließt ein Hochschulabschluss, auch für jemand der beruflich vorqualifiziert ist, die Förderung aus, heißt es im Ministerium.
Bafög-Novelle soll bis Jahresende beschlossen sein
Schon im Juli hatte Wanka mit Blick auf die gestiegenen Mieten und Lebenshaltungskosten eine Erhöhung des Bafög für Schüler, Fachschüler und Studenten ab dem Wintersemester 2016/217 angekündigt. Der Bundestag berät derzeit die Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Bafög). Sie solle noch im Herbst beschlossen werden, damit sie der Bundesrat im Dezember verabschieden könne, heißt es im Bundesbildungsministerium.
Zuvor hatte das Ministerium darauf hingewiesen, dass auch Handwerker in Vollzeit-Meisterausbildung von dieser Neuregelung profitieren dürften. Im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem sogenannten Meister-Bafög, sei festgeschrieben, dass sich die Beiträge zur Deckung des Unterhaltsbedarfs für Meisterschüler in Vollzeit an denen von Fachschülern orientierten. Eine Novelle des Meister-Bafögs sei daher noch für diese Legislaturperiode vorgesehen. Einen genauen Zeitpunkt nannte das Ministerium allerdings nicht.
Letzte Bafög-Anpassung 2010
Zuletzt ist das Meister-Bafög 2010 um fünf Prozent erhöht worden. Für einen alleinstehenden Meisterschüler in Vollzeit ohne Kind bedeutet dies, dass er derzeit 697 Euro an Unterstützung zum Lebensunterhalt bekommt. Davon sind 238 Euro Zuschuss und 459 Euro Darlehen. Für Verheiratete steigt der Betrag auf 912 Euro (238 Euro Zuschuss und 674 Euro Darlehen), und für Verheiratete mit einem Kind gibt es 1122 Euro (343 Euro Zuschuss und 779 Euro Darlehen), wie es beim Statistischen Bundesamt heißt. Insgesamt gab es nach Informationen des Amtes im vergangenen Jahr 47.807 Meisterschüler im Handwerk. Davon absolvierten 24.727 eine Ausbildung in Vollzeit und 23.080 Schüler eine Teilzeitfortbildung.