Unterschiedliche Steuersätze Mehrwertsteuerreform würde kleine Einkommen belasten

Sieben oder 19 Prozent – die Mehrwertsteuersätze sorgen immer wieder für Verwirrung. Ein Gutachten zeigt nun allerdings, dass sowohl eine Reform als auch die Abschaffung der unterschiedlichen Sätze vor allem Geringverdiener belasten würde. Ein Merkblatt zeigt was für Handwerksbetriebe gilt.

Der Klassiker: Sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen zum Mitnehmen und 19 Prozent beim Verzehr vor Ort. Die unterschiedlichen Steuersätze sorgen immer wieder für Verwirrung. - © Foto: M. Schuppich/Fotolia

Die Bundesregierung hat bereits entschieden, dass sie derzeit nicht an den geltenden Regelungen bei der Mehrwertsteuer rütteln will. Weiterhin sollen unterschiedliche Sätze von sieben Prozent unter anderem für Nahrungsmittel, den öffentlichen Nahverkehr und Presseerzeugnisse und 19 Prozent für alles andere gelten. Allerdings hat sie – noch unter Anleitung von Schwarz-Gelb – bereits vor zwei Jahren ein Gutachten in Auftrag gegeben, dass berechnen soll, welche Folgen eine Abschaffung der unterschiedlichen Steuersätze hätte. Zudem sollten verschiedenen Szenarien nachgegangen werden.

Die Ökonomen Wolfgang Wiegard und Christoph Böhringer haben das nun gemeinsam mit Experten des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) erledigt und die Ergebnisse vorgelegt, über die "SZ-Online" berichtet. Das zentrale Ergebnis lautet: Von einer Reform würde vor allem der Staat profitieren. Verlierer wären die Geringverdiener.

Abschaffung bringt Mehreinnahmen

Die Abschaffung des ermäßigten Steuersatzes würde den Kassen von Bund und Ländern knapp 27 Milliarden Euro zusätzlich einbringen. Bezahlen müssten das die Bürger über ihre täglichen Ausgaben.

Bezogen auf das unterste und das oberste Zehntel der Haushalte zeigt sich dabei allerdings dem Bericht der "SZ" zufolge, dass die Geringverdiener rund 15,7 Prozent ihres Nettoeinkommens für Konsum ausgeben. Bei den Spitzenverdienern sind es nur 7,4 Prozent. Würde beide Gruppen generell 19 Prozent Mehrwertsteuer auf alle Waren bezahlen, würde sich die Belastung für das untere Zehntel um drei Punkte auf 18,7 Prozent erhöhen, das obere Zehntel hingegen würde dann rund 8,5 Prozent bezahlen.

Auch mit einem neuen Einheitssatz von 16,7 Prozent oder wenn man für einzelne Warengruppen die Ermäßigung kürzen würde (Bsp.: Sieben Prozent nur noch auf Nahrungsmittel), würden sich die Unterschiede kaum ändern. Verändert wären nur die Einnahmen des Staates.

Was für Handwerker gilt

Doch trotzdem bleibt vorerst alles beim Alten. Die Bundesregierung will nicht an den Steuersätzen rütteln, obwohl eine Abschaffung der Ermäßigungen Einnahmen versprechen. Insgesamt umfassen die ermäßigten Steuersätze rund 50 verschiedene Produktgruppen .

Für Handwerksbetriebe bleibt es somit weiterhin kompliziert: Stellt ein Handwerker Lebensmittel her, prüft das Finanzamt mit Vorliebe, welcher Steuersatz für die verkauften Speisen und Getränke hätte ausgewiesen werden müssen. Denn bei der Entscheidung, ob sieben Prozent oder 19 Prozent auszuweisen sind, geht es also um richtig viel Geld. Grund genug für Handwerksbetriebe, die mit Lebensmitteln handeln, sich steuerlich abzusichern. dhz