Reform der Privatinsolvenz Mehr Rechte für Kleingläubiger

'Schneller aus den Schulden' heißt es künftig für Existenzgründer und Privatpersonen, die eine Insolvenz anmelden. Die Regierung hat die Reform der Privatinsolvenz nochmals überarbeitet, der Bundestag hat zugestimmt. Kleingläubiger wie Handwerksbetriebe sind nun bessergestellt.

Der Bundestag hat die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform beschlossen und gleichzeitig die Rechte der Kleingläubiger gestärkt. - © Foto: Photo-K - Fotolia

"Der Bundestag hat gut daran getan, die Anforderungen an einen vorzeitigen Schuldenschnitt für Privatleute im Ergebnis ausgewogener zu gestalten als im ersten Reformentwurf vorgesehen", begrüßt Holger Schwannecke, der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), die nun beschlossene Reform der Privatinsolvenz, die am Donnerstag den Bundestag passierte.

Diese stellt den zweiten Schritt der Überarbeitung des Insolvenzrechts dar und soll insolventen Existenzgründern und Verbrauchern schneller als bisher eine zweite Chance ermöglicht werden, wenn sie 35 Prozent ihrer Schulden sowie die Verfahrenskosten begleichen. Damit sind die Schuldner zukünftig schon nach drei und nicht erst nach sechs Jahren schuldenfrei.

Gläubiger: Bankenprivileg abgeschafft

Der ZDH hatte im Vorfeld der Diskussion um die einfachere Entschuldung mehrmals darauf hingewiesen, dass die Kleingläubiger durch die Reform nicht noch schlechter gegenüber den Banken gestellt werden dürften und dass die insolventen Verbraucher nicht aus zu vielen Pflichten entlassen werden. So dürfe es laut ZDH das Privileg eines Schuldenschnitts nach nur drei Jahren nicht ohne ein besonderes Engagement des Schuldners geben.

"So richtig es ist, gescheiterten Schuldnern einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen, so wenig darf vergessen werden, dass es die Gläubiger sind, die mit ihrem Forderungsausfall den Neuanfang des Schuldners finanzieren", mahnt Schwannecke und zeigt sich deshalb erfreut, dass der Gesetzentwurf auch die sogenannte Gläubigergleichbehandlung mit in die beschlossene Reform aufgenommen hat, mit der Kleingläubiger nun nicht erst Geld bekommen, wenn die Banken aus der Insolvenzmasse bedient sind.

"Es war überfällig, das sogenannte Bankenprivileg abzuschaffen. Gerade für Handwerksbetriebe, die überwiegend Kleingläubiger sind, ist es wichtig, dass alle Gläubiger gleichberechtigt an der Insolvenzmasse des Schuldners teilhaben", urteilt der Generalsekretär.

Details der Reform hat das Bundesjustizministerium zusammengestellt.