Mediation
Der Begriff Mediation kommt aus dem Spätlateinischen. Dort bedeutete Mediation friedensstiftende, versöhnende Vermittlung. Ziel eines Mediationsverfahrens ist es, transparent nach einer Problemlösung zu suchen. Diese Lösung soll bei allen Beteiligten auf eine möglichst hohe Akzeptanz stoßen.
Heute kennt man den Begriff aus der Rechtspflege, wo mithilfe der Mediation eine außergerichtliche Konfliktlösung erarbeitet werden soll. Mediation kann unter anderem in der Wirtschaft, bei Erbstreitigkeiten, im Bereich des Arbeitsrechts oder des Baurechts angewendet werden. Mediation gibt es aber auch in Schulen und bei Konflikten zwischen Arzt und Patient.
Der Mediator, der Vermittler einer Mediation, muss neutral sein. Er darf den Beteiligten keine Lösung vorgeben, sondern sie muss von den Konfliktparteien selbst erarbeitet werden. Der Mediator hilft bei der Kommunikation und vermittelt während der Verhandlung und des Einigungsprozesses.
Quelle: Bundesministerium der Justiz