Erstmals haben Handwerker in einem Einzelberuf die höchste Qualifikationsstufe erreicht – auf Augenhöhe mit dem akademischen Master. Was der neue Abschluss kostet, warum echte Gleichwertigkeit trotzdem auf sich warten lässt und wer jetzt liefern muss.

Ausbildung, Meister, Master Professional: Leonie Leisch aus Miltenberg hat eine Bilderbuchkarriere im Handwerk hingelegt. Mit vier anderen Augenoptikermeistern und Optometristen hat die 27-Jährige die derzeit höchstmögliche Qualifikationsstufe im Handwerk erreicht. "Mich haben die Inhalte sehr interessiert. Aber es ist durchaus auch eine Karrieremöglichkeit, die sich finanziell auswirkt", sagt die 27-Jährige stolz.
"Das Handwerk ist auf gut qualifizierte Fachkräfte auf allen Ebenen angewiesen, gerade auch auf der höchsten Qualifikationsstufe", sagt Dirk Palige, Geschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Es brauche mehr attraktive berufliche Entwicklungsperspektiven im Handwerk, damit der Branche qualifizierte Fachkräfte erhalten bleiben und sich mehr junge Menschen bewusst für diesen Weg entscheiden, ordnet der ZDH die Bedeutung der neuen Karrieremöglichkeit ein.
Konkurrenz um Nachwuchs
Trotz der schwächelnden Konjunktur und obwohl der Einsatz von Künstlicher Intelligenz insbesondere Akademiker-Jobs kostet, ist in Deutschland die Konkurrenz um Nachwuchs weiterhin groß. "Die Berufsbildung steht im Wettbewerb mit der hochschulischen Bildung, oftmals werden aber die mit der Berufsbildung verbundenen Perspektiven und Chancen nicht ausreichend gesehen und wahrgenommen", erklärt ZDH-Geschäftsführer Palige. Eine gesetzlich verankerte und gesellschaftlich gelebte Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung könne einen zentralen Beitrag leisten, um Bildungsentscheidungen wieder stärker an individuellen Fähigkeiten und Interessen auszurichten.
Die Optometristen-Fortbildung bringt die Branche diesem Ziel wieder einen Schritt näher. Erstmals können Handwerker in einem Einzelberuf einen Abschluss auf dieser Qualifikationsstufe erreichen. Bisher gab es die Möglichkeit nur für Betriebswirte sowie Restauratoren im Handwerk. "Der Master Professional Optometrie im Augenoptikerhandwerk rangiert auf Stufe sieben des Deutschen Qualifikationsrahmens und damit auf derselben Qualifikationsstufe wie hochschulische Masterabschlüsse. Das bedeutet nicht Gleichheit, aber Gleichwertigkeit", freut sich Christian Müller, Präsident des Zentralverbands der Augenoptiker und Optometristen (ZVA). Die Fortbildung findet am ZVA-Bildungszentrum statt, die Prüfung nimmt die Handwerkskammer Düsseldorf ab.
Vergleichbarkeit handwerklicher und akademischer Laufbahnen
Das Zuordnungsverfahren zum Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) hat die Fortbildung bisher noch nicht durchlaufen. Der DQR macht Abschlüsse aus unterschiedlichen Bildungsbereichen systematisch vergleichbar, also beispielsweise den Meister mit dem Bachelor oder den Master Professional mit dem Master. "In der Praxis bleibt die Wirkung dieser Instrumente jedoch bislang begrenzt. Der DQR ist der breiten Öffentlichkeit – bei Eltern, Jugendlichen und auch in Schulen – noch zu wenig bekannt, um Berufswahlentscheidungen spürbar zu beeinflussen", bedauert Dirk Palige.
"In der Praxis bleibt die Wirkung dieser Instrumente jedoch bislang begrenzt. Der DQR ist der breiten Öffentlichkeit – bei Eltern, Jugendlichen und auch in Schulen – noch zu wenig bekannt, um Berufswahlentscheidungen spürbar zu beeinflussen."
Dirk Palige, ZDH-Geschäftsführer
Hilfreich auf dem Weg zu echter Gleichwertigkeit wäre laut ZDH, das Aufstiegs-Bafög weiterzuentwickeln. Die Lehrgangsgebühren für die Fortbildung zum Master Professional Optometrie beispielsweise kosten für Augenoptikermeister rund 13.000 Euro. Viele Wochen Verdienstausfall, Fahrt- und Übernachtungskosten kommen noch hinzu. Mit dem derzeitigen Aufstiegs-BAföG bekommen Fortbildungsteilnehmer nach bestandener Prüfung drei Viertel der Lehrgangskosten erstattet und haben außerdem Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen. Doch ein Viertel der Kosten tragen sie weiterhin selbst, im Gegensatz zu Studenten, deren Studium in der Regel kostenfrei sei, moniert der ZDH. Eine Angleichung des Aufstiegs-Bafögs könne finanziell vergleichbare Rahmenbedingungen schaffen und damit die Attraktivität der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung stärken.
Für echte Gleichwertigkeit fehlt außerdem bisher eine rechtliche Verbindlichkeit des DQR. Diese Verrechtlichung ist im Koalitionsvertrag vorgesehen und Vorschläge des ZDH und der Deutschen Industrie- und Handelskammer liegen seit Ende 2024 im zuständigen Bundesministerium. Der ZDH setzt große Hoffnungen auf die Verrechtlichung: "Wenn Gleichwertigkeit nicht nur programmatisch benannt, sondern rechtlich klar verankert und aktiv vermittelt wird, kann sie Orientierung geben und Berufswahlentscheidungen nachhaltig beeinflussen", ist Dirk Palige überzeugt. "Der Ball liegt nun bei der Bundesregierung."
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